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Gericht Barleben und Magdeburg streiten um Zoo-Kosten

Barleben hat den Vergleich mit Magdeburg platzen lassen. Jetzt landet der Fall wieder vor dem Landgericht.

Von Matthias Fricke 21.08.2018, 01:01

Magdeburg l Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Barleben und der Stadt Magdeburg als Hauptgesellschafter des Zoos geht weiter. Danach verlangt Magdeburg von Barleben als Mitgesellschafter der Zoo GmbH einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro. Dies war so in einem Vertrag vereinbart worden, als es der Gemeinde finanziell noch besser ging. Doch im Mai 2017 kündigte Barleben den Vertrag aus finanziellen Gründen.

Wie Landgerichtssprecher Christian Löffler am Montag bestätigte, ist nun ein Vergleich geplatzt. Er wurde von der Gemeinde Barleben widerrufen, weil sie günstigere Konditionen anstreben wollte. „Der Stadtrat von Magdeburg hatte den Bedingungen bereits zugestimmt, aber der Gemeinderat von Barleben wollte das nicht“, sagte Zoochef Kai Perret auf Nachfrage. Der Gegenvorschlag aus Barleben sah völlig anders aus, so dass die Stadt dies ablehnte.

Nach diesem widerrufenen gerichtlichen Vergleich hätte die Gemeinde Barleben ab diesem Jahr für den Zeitraum ihrer Haushaltskonsolidierung, längstens bis 2020, an den Zoo nur die Hälfte des Betriebskostenzuschusses zahlen müssen. Für die sechs Folgejahre, spätestens ab 2024, dann aber jeweils 400.000 Euro als Ausgleich.

In einem „Urkundenprozess“ hatte der Zoo bereits 2017 Recht erhalten und Barleben sollte weiter die 300.000 Euro zahlen. Diese besondere Prozessart basiert aber ausschließlich auf Urkunden als Beweismaterial. Deshalb gibt das deutsche Recht der unterlegenen Partei die Möglichkeit, in einem sogenannten Nachverfahren auch andere Beweise vorzubringen. Dieser Prozess endete im Januar mit dem Widerrufsvergleich. Er soll nun Dienstag, 28. August, erneut starten.