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Gericht Halle-Prozess auf der Zielgeraden

Am Mittwoch wird im Prozess um den Halle-Attentäter das Plädoyer des Bundesanwalts erwartet.

Von Matthias Fricke 18.11.2020, 06:41

Magdeburg l Die Beweisaufnahme im Prozess gegen den Halle-Attentäter könnte am Mittwoch nach der Vernehmung eines Sachverständigen geschlossen werden. Dann wird zunächst das Plädoyer von Bundesanwalt Kai Lohse erwartet. Später werden dann auch die Schlussvorträge der 21 Nebenklageanwälte, die 45 Opfer vor Gericht vertreten, und der beiden Verteidiger an den nächsten Prozesstagen erwartet. Beim gestrigen 20. Prozess­tag hat der Senat des Oberlandesgerichtes zunächst einen Antrag durch die Verteidigung auf Aussetzen des Prozesses abgelehnt. Die Verteidigung forderte dies, weil das Gericht den rechtlichen Hinweis gegeben hatte, dass nach dem Zusammenstoß des Fluchtautos des Halle-Attentäters mit einem Fußgänger aus Somalia auch versuchter Mord infrage kommen könnte. Die Bundesanwaltschaft war bisher von fahrlässiger Körperverletzung ausgegangen.

Auch einen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter Professor Norbert Leygraf lehnten die Richter ab. Über einen weiteren Antrag wird erst heute entschieden. Grund war aus Sicht des Verteidigers ein angeblich nicht ausreichend beleuchtetes medizinisches Problem. Der Angeklagte Stephan B. berichtete von einer „Rotfärbung“, die sich während der Zeit nach dem Angriff auf die Synagoge auf sein Sehfeld gelegt habe. Nach Meinung des Verteidigers könnte es sich dabei um eine Migräne-Aura gehandelt haben. Dies hielt der Sachverständige allerdings für sehr unwahrscheinlich. Leygraf sagte, dass es Auren zwar im Vorfeld einer Migräne geben könnte, die vom Angeklagten geschilderten Symptome aber nicht dazu passen. Zudem habe die angebliche Beeinträchtigung nach Meinung des Sachverständigen keinerlei Einflüsse, weder auf seine juristische Schuldfähigkeit noch auf sein Bewusstsein gehabt.

Als Zeuge sagte Dienstag auch der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (Rias), Benjamin Steinitz, aus: „Die Behörden hätten den unzureichenden Schutz der Synagoge kennen müssen.“ Der Politologe lobte, dass das Gericht im Verfahren die Überlebenden so ausführlich zu Wort kommen ließ. Das habe den Plan des Angeklagten, seine Botschaften im Prozess zu transportieren, konterkariert.

Antisemitismus-Experte Benjamin Steinitz im Interview und mehr zum 20. Prozesstag gibt es im Video von Videojournalistin Samantha Günther.