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Gerichts-Urteil Busunternehmer gewinnt gegen Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt muss einem Unternehmer Schadenersatz zahlen. Durch Mäharbeiten war dessen Busscheibe zerstört worden.

Von Matthias Fricke 16.02.2018, 09:42

Magdeburg l Das Magdeburger Landgericht hat der Klage eines Busunternehmers gegen das Land Sachsen-Anhalt stattgegeben. Er erhält damit 1700 Euro und die Erstattung aller Auslagen zurück, weil durch Mäharbeiten auf der vierspurigen B 6 in Höhe Quedlinburg ein Stein die Seitenscheibe des Kleinbusses zerstört hatte.

Die Mitarbeiter des Landesstraßenbaubetriebes waren nach Ansicht der Zivilkammer ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen. So seien an den Maschinen normalerweise Gummilippen angebaut, damit Steine oder Schrauben durch die Rotation des Mähwerkes nicht auf die Straße geschleudert werden können.

Im konkreten Fall hatten Zeugen aber beobachtet, dass die Gummilippe ganz offensichtlich defekt war und eine Lücke aufwies. Somit konnte es zu dem Unfall kommen, bei dem aber niemand verletzt wurde. Die Busfahrerin hatte damals, im Mai 2015, sofort gestoppt und die Polizei alarmiert.

Anfang 2016 reichte der Eigentümer der Firma aus Niedersachsen Klage ein. Seither lief der Rechtsstreit vor dem Landgericht, erklärte ein Sprecher. Gegen das Urteil kann noch Berufung vor dem Oberlandesgericht eingelegt werden.