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Gutachten Neue Gesetze belasten kranke Migranten

In Sachsen-Anhalt finden gesundheitlich gefährdete Flüchtlinge im psychosozialen Zentrums Hilfe. Der Träger kritisiert das Migrationspaket.

04.09.2019, 14:56

Magdeburg (dpa) l Das Psychosoziale Zentrum für Migranten in Sachsen-Anhalt beklagt zunehmende Erschwernisse für kranke Flüchtlinge. Im Migrationspaket seien eine Reihe von neuen Regelungen versteckt worden, sagte Klaus Roth, Geschäftsführer der St. Johannis GmbH Bernburg, die Trägerin der beiden Standorte in Halle und Magdeburg ist. So dürfe das Psychosoziale Zentrum künftig keine Gutachten mehr als Entscheidungshilfe für ein mögliches Abschiebe-Verbot erstellen. Das sei Psychiatern und Fachärzten vorbehalten. Die seien aber ohnehin überlastet und die Dolmetscherkosten würden von den Krankenkassen nicht übernommen. "Die Tür wird von innen zugemacht", resümierte Roth.

Insgesamt würden die Abschiebepraxis verschärft und die Umfänge von Sozialleistungen gekürzt. Das steigere die Ängste vor Armut, Inhaftierung und Abschiebung und führe zu vermehrten gesundheitlichen Krisenzuständen. Roth wies auf die Verlängerung der möglichen Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahme-Einrichtungen hin. Bis zu 18 Monate seien möglich, statt bislang 6. Die Menschen seien dort in absoluter Abhängigkeit und erführen einen Autonomieverlust, sagte die Psychologin und fachliche Leiterin des PSZ-Standorts Magdeburg, Tatiana Katcheishvili. Eine Aussicht auf eine sichere Zukunft gebe es nicht. Dabei seien rund 40 Prozent der Flüchtlinge psychisch erkrankt.

In der Erstaufnahme in Halberstadt gebe es nur einen Mitarbeiter für die psychosoziale Betreuung, sagte Roth. Dort müsse aufgestockt werden. Aktuell stünden landesweit 7,2 Stellen für die psychosoziale Betreuung der Migranten zur Verfügung. Die beiden Standorte in Halle und Magdeburg haben Wartelisten von einem halben Jahr, sie sind nach eigenen Angaben das einzige derartige Angebot für Migranten und Asylbewerber. Rund 300 psychisch kranke Menschen würden derzeit über einen längeren Zeitraum betreut.

Roth wies darauf hin, dass sich nicht nur für kranke Migranten Erschwernisse ergäben. Es würden zunehmend auch gut integrierte Migranten, die Arbeit hätten und ein stabiles soziales Umfeld, dazu aufgefordert, das Land zu verlassen. Grundlage sei das Dublin-Verfahren, nach dem sich Asylbewerber in dem Land registrieren lassen müssen, in dem sie zuerst die EU erreicht haben. Dieser Staat ist dann auch für den Asylantrag zuständig.

Ausreisepflichtige erhielten nach den neuen Regelungen nur noch für zwei Wochen eingeschränkte Leistungen. Danach gebe es in aller Regel weder Unterkunft noch Nahrungsmittel. Die Betroffenen fielen in Obdachlosigkeit, sagte Roth. Er sprach von riesigen Problemen.