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Kammer-Geschäftsführerin tritt zurück und setzt ihre Rückkehr in den Landesdienst mit Anwalt durch Handwerkskammer Magdeburg: Führungswechsel mit Hindernissen

Von Jens Schmidt 27.02.2012, 05:28

Magdeburg l Die Handwerkskammer Magdeburg steht wieder vor einem Führungswechsel. Hauptgeschäftsführerin Marianne Lehn tritt nach erst drei Jahren im Amt von ihrem Posten zurück. Auf einer außerordentlichen Vollversammlung morgen in Barleben will die Kammer einen Nachfolger wählen. Einziger Kandidat ist voraussichtlich der bisherige Vize Burghard Grupe.

Marianne Lehn, bis 2009 Referatsleiterin im Wirtschaftsministerium, kehrt in dieses Ministerium zurück. Allerdings verlief das alles andere als reibungslos. Lehn schaltete einen Anwalt ein, um ihren Wiedereinstieg in den Landesdienst durchzusetzen.

Die Vorgeschichte: Lehn war 2009 mit ihrem Einverständnis für fünf Jahre vom Beamtendienst beurlaubt worden, um an die Spitze der Handwerkskammer zu wechseln. Dort sollte sie die Geschäfte der zerstrittenen und wegen verlustreicher Aktiengeschäfte ins Zwielicht geratenen Kammer ordnen. Das Beamtengesetz erlaubt solch eine Beurlaubung. In dieser Zeit zahlt das Land keine Bezüge, sondern der neue Arbeitgeber Gehalt. Es gibt einen weiteren wesentlichen Unterschied: Wird ein Beamter krank, zahlt das Land die vollen Dienstbezüge weiter - erkrankt aber ein Angestellter, endet die Lohnzahlung frühestens nach sechs Wochen; danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Wer privat versichert ist, kann ein Krankentagegeld bis zur Höhe seines Nettogehalts individuell absichern. Wer das nicht macht, muss Einbußen hinnehmen. Das gilt auch für Geschäftsführer.

2011 erkrankte Hauptgeschäftsführerin Lehn für etliche Monate. Ende des Jahres hatte sie sich dem Vernehmen nach an Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) gewandt, um bereits 2012 und damit zwei Jahre eher als geplant in den Landesdienst zurückzukehren. Doch das Wirtschaftsministerium habe sich "ein bisschen geziert", wie Lehns Anwalt Peter Lücke der Volksstimme sagte.

Das hatte einen Grund: Dort wuchsen Befürchtungen, Lehn würde vor allem deshalb zwei Jahre vor der Zeit in den Landesdienst zurückkommen, um wieder volle Dienstbezüge zu erhalten ohne aber überhaupt dienstfähig zu sein. Auch der Landesrechnungshof hatte ein Auge auf die Angelegenheit geworfen, denn eine langgediente Referatsleiterin bekommt aus der Landeskasse in zwei Jahren etwa 140 000 Euro. Präsident Ralf Seibicke sagte auf Nachfrage: "Ein vorzeitiges Ende der Beurlaubung ist im Gesetz nicht geregelt. Das liegt im Ermessen des Dienstherren - aber entscheidend sind inhaltliche Gründe." Da Beamte freiwillig in Unternehmen wechseln, müssten sie auch die Risiken absichern - bei aller Fürsorgepflicht des Landes könne es keinen "Vollkaskoschutz" geben.

Anwalt Lücke sagte über seine Mandantin, sie sei ja wieder arbeitsfähig. Und: "Monetäre Aspekte haben gar keine Rolle gespielt." Sondern: "Frau Lehn wurde beurlaubt, um in der Handwerkskammer aufzuräumen. Die Aufgabe ist erfüllt. Also ist der Zweck der Beurlaubung nicht mehr gegeben." Das Ministerium habe schließlich eingelenkt.

Das Wirtschaftsministerium gab keine Stellungnahme ab. Die Handwerkskammer beschied knapp, man habe sich mit der Geschäftsführerin auf diesen Schritt geeinigt.

Marianne Lehn sagte der Volksstimme: "Ich trete am 1. März meinen Dienst im Ministerium an."