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Hotelzimmer-Affäre Ermittlungen gegen AfD-Politiker eingestellt

Im Fall des Vergewaltigungsvorwurfs gegen Matthias Büttner (AfD) spricht die Staatsanwaltschaft von unzureichendem Tatverdacht.

Von Alexander Walter 25.10.2019, 11:53

Magdeburg/Erfurt l Knapp drei Jahre nach der Strafanzeige der ehemaligen Fraktionsreferentin Lena K. hat die Staatsanwaltschaft Erfurt Ermittlungen wegen Vergewaltigungsverdachts gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Büttner eingestellt. Ein entsprechendes Schreiben der Behörde liegt der Volksstimme vor.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, bei den Ermittlungen hätten sich keine Hinweise ergeben, dass sich das Geschehen, wie von der ehemaligen Referentin angegeben, abgespielt habe: „Damit steht Aussage gegen Aussage.“ Das Verfahren werde wegen unzureichenden Tatverdachts eingestellt.

Warum hat das Verfahren so lange gedauert? Die Ermittlungen hätten bis unmittelbar vor der Entscheidung der Staatsanwaltschaft am 8. Oktober angedauert, sagte der Sprecher. „Vor allem die Auswertung von Handys habe viel Zeit in Anspruch genommen. Der aus Staßfurt stammende AfD-Abgeordnete Matthias Büttner sagte: „Ich bewerte die Entscheidung positiv und fühle mich in meinem Recht bestätigt.“ Bedauerlich sei nur, dass sich die Ermittlungen so lange hingezogen hätten. Nun könne man aber davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft gründlich ermittelt habe.

Lena K. sagte, sie habe bislang offiziell keine Kenntnis von der Einstellung des Verfahrens. Zugleich kündigte sie an, in Widerspruch zu gehen. Worum geht es? Lena K., damals Mitarbeiterin der AfD-Landtagsfraktion, hatte Büttner vorgeworfen, sie nach einem Tagungstermin im November 2016 im gemeinsamen Doppelzimmer eines Erfurter Hotels sexuell bedrängt zu haben. Büttner hat die Vorwürfe stets vehement bestritten.

Die AfD-Fraktionsspitze sprach später von einem persönlichen Rachefeldzug. Nur wenige Wochen nach Beendigung ihrer Probezeit wurde Lena K. von der Fraktion entlassen. Der Vorstand begründete dies mit schlechter fachlicher Arbeit. Zeitgleich lobten andere AfD-Abgeordnete ihre Arbeit. Die Gegenspieler in der AfD warfen ihr vor, bei ihrer Bewerbung die Studien-Abschlussnote gefälscht zu haben. K. mutmaßt, ihr sei gekündigt worden, um eine Straftat zu vertuschen.

Im Zusammenhang mit den Vergewaltigungsvorwürfen hat das Amtsgericht Bernburg im März dieses Jahres den AfD-Politiker Robby Schmidt wegen Notrufmissbrauchs verurteilt – zu einer Geldstrafe von insgesamt 1400 Euro. Dagegen hatte Schmidt zunächst Berufung eingelegt, diese später aber zurückgezogen. Schmidt sitzt seit Mai im Magdeburger Stadtrat.

Schmidt, ein Vertrauter Büttners, hatte im Januar 2017, also kurz nach den Vergewaltigungsvorwürfen, die Rettungsleitstelle angerufen und behauptet, K. leide an einer „akuten Psychose“. Sie habe eine Scheinwelt aufgebaut und wolle sich womöglich etwas antun. Ein Mitarbeiter der Rettungsleitstelle sagte, es werde ein Rettungswagen geschickt. Wenn die Frau nicht die Tür öffne, werde die Feuerwehr diese aufbrechen. Lena K. werde in die Psychiatrie eingewiesen, wenn das der Notarzt so entscheide. Minuten später tauchte ein Notarzt auf. Er stellte bei K., die gerade vom Einkauf zurückkehrte, keine Auffälligkeiten fest. Lena K. sieht in dem Anruf den Versuch, sie als psychisch krank darzustellen und so ihre Glaubwürdigkeit zu erschüttern.