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Kinderbetreuung Rechnungshof kritisiert neues Kita-Gesetz

Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Kita-Gesetz, zusätzliche Millionen sollen fließen. Der Rechnungshof kritisiert die Kostenentwicklung.

09.05.2018, 10:08

Magdeburg (dpa) l Der Landesrechnungshof hat die Kostenentwicklung bei der Neuregelung der Kinderbetreuung kritisiert. Obwohl das Land 50 Millionen Euro zusätzlich ausgeben wolle, sei zumindest auf den ersten Blick keine erhebliche Qualitätssteigerung zu erkennen, sagte Präsident Kay Barthel. Positiv sei dagegen, dass die Landesregierung einige Empfehlungen des Rechnungshofes aufgegriffen habe. Barthel nannte die Berücksichtigung von Ausfallzeiten der Erzieher, die Beteiligung der Kommunen an den Vertragsabschlüssen und die Überführung der Hortbetreuung in den Schulbereich.

CDU, SPD und Grüne hatten sich am Dienstag nach langem Ringen auf Eckpunkte eines neuen Kinderförderungsgesetzes (Kifög) geeinigt. Die Neuregelung soll Eltern, Erzieher und Kommunen entlasten und zum Jahresbeginn 2019 greifen. Vorgesehen ist, dass das Land 50 Millionen Euro zusätzlich bereitstellt. In diesem Jahr fließen 346 Millionen Euro aus der Landeskasse in die Kinderbetreuung.

Der Rechnungshof hatte sich in einem Sonderbericht mit dem Kifög befasst und erheblichen Handlungsbedarf moniert. Barthel hatte im September des vergangenen Jahres kritisiert, dass klare Regelungen und Mindeststandards für die Qualität der Betreuung im Land fehlten. Einige Empfehlungen habe die Landesregierung nun aufgegriffen, sagte Barthel.

So sieht das Eckpunkte-Papier der Koalition vor, dass für Ausfallzeiten wie Krankheit oder Fortbildung je Erzieher jährlich zehn Arbeitstage zusätzlich eingerechnet werden. Das entspricht nach Angaben von Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) rund 400 zusätzlichen Fachkräften und kostet rund 21 Millionen Euro.

Zur Einigung der Koalitionspartner gehört auch, dass Eltern mehrerer Kinder künftig nur noch für eines von ihnen Kita-Beiträge zahlen. Für alle weiteren Geschwisterkinder soll die Betreuung bis zum Schuleintritt kostenfrei sein. Statt bislang bis zu zehn Stunden Betreuung außerhalb des Elternhauses sollen allen Kindern künftig acht Stunden pro Tag zustehen. Berufstätige Eltern sollen unkompliziert auf bis zu zehn Stunden Betreuungszeit aufstocken können, müssen das aber zusätzlich bezahlen.