1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. German Hitman erhält Bewährungsstrafe

Körperverletzung German Hitman erhält Bewährungsstrafe

Der vorbestrafte Kampfsportler "Hitman" stand erneut vor Gericht in Magdeburg. Er hat zwei Rechtsanwälte geschlagen.

Von Bernd Kaufholz 24.01.2018, 09:58

Magdeburg l Das Schöffengericht hat im Prozess gegen einen bekannten Magdeburger Kampfsportler, der wegen vorsätzlicher beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung angeklagt war, das Urteil gesprochen. Die vorsitzende Richterin Martina Köneke und ihre zwei Laien-Richterinnen verurteilten den 40-Jährigen mit dem Kampfnamen "The Hitman" zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die wie bereits seine Strafe wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen und Volksverhetzung vor zwei Jahren zur Bewährung ausgestzt wurde. Mit anderen Worten: Der Ex-Profi muss nicht hinter Gitter.

Rechtsanwalt Tobias Ellrott hatte gleich zu Beginn des Prozesse eine mehrseitige Stellungnahme des Angeklagten. Darin räumt Hendrik O. beide Taten ein. Sowohl die "Ohrfeige" an der Tankstelle am 9. März 2017 gegen einen Rechtsanwalt, der daraufhin ohnmächtig zu Boden fiel, als auch drei "Ohrfeigen" gegen einen weiteren Rechtsanwalt am 19. Juni 2017, der ebenfalls einen Blackout erlitten hatte.

Im ersten Fall sei er erbost darüber gewesen, dass sich das spätere Opfer an der Tankstelle aus seiner Sicht "vordrängeln" wollte. Im zweiten Fall sei er wütend auf den Anwalt gewesen, der ihn 2016 im Prozess vertreten hatte.

"Ich habe Unrecht begangen und muss dafür bestraft werden", räumte O. ein. Er entschuldige sich dafür. Als Grund für seine Ausraster nannte der 40-Jährige seine damaligen "persönlichen Verhältnisse", zum Beispiel durch seine Ehekrise, das damalige Strafverfahren und dem Umstand, dass er keine Festanstellung fand, nachdem er mit dem Kampfsport aufgehört hatte.

Oberstaatsanwältin Martina Klein hatte für O. wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung eine Gesamt-Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Allerdings sei diese Strafe erneut zur Bewährung auzusetzen. Vom Vorwurf "räuberische Erpressung" rückte die Anklagevertreterin ab, weil die dafür nötige "rechtswidrige Zueignung" nicht gegeben sei. Zusätzlich sollte der Angeklagte 1000 Euro Geldauflage zahlen.

Strafverteidiger Tobias Ellrott hatte keinen konkreten Antrag gestellt, sah allerdings auch eine Verurteilung auf Bewährung für angemessen. Die gefährliche Körperverletzung war aus seiner Sicht lediglich "vorsätzliche Körperverletzung".

Das Schöffengericht hielt O. zugute, dass er die Taten eingeräumt hatte, zeigte Verständnis für die persönliche Situation des Angeklagten und die Tatsache, dass er Kontakt zu seinen Opfern gesucht hatte, um "Rechtsfrieden" zu schaffen. Im zweiten Fall zahlt er seit einiger Zeit freiwilig 7000 Euro Schmerzensgeld.

Auf der Negativseite stünden sein Vorstrafenregister, unter anderem zweimal Körperverletzung 2006 und 2008 sowie die Tatsache, dass er unter Bewährung stand. Köneke schloss die Sitzung mit den Worten: "Ich bin gemeinhin als eher gutmütig bekannt, aber ein drittes Mal Bewährung werden Sie nicht bekommen. Dann sitzen Sie die Haftstrafe auch ab."