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Köthen-Prozess Urteil sorgt für Tumult im Prozess

Ein 22-Jähriger stirbt nach einem nächtlichen Streit auf einem Spielplatz in Köthen. Nun ist ein Urteil gefallen.

Von Matthias Fricke 17.05.2019, 12:23

Magdeburg/Köthen l Versteinerte Gesichter bei der Familie des verstorbenen 22-jährigen Kötheners Marcus B., als Richterin Uda Schmidt das Urteil gegen die beiden angeklagten Afghanen Ezatullah M. (17) und Hedajatullah H. (18) am Freitagvormittag verliest. Der Jüngere soll ein Jahr und fünf Monate wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Haft. Bei dem Älteren wurde ein vorangegangener Angriff auf einen Landsmann im Streit um eine Vaterschaft sowie der länger zurückliegende Diebstahl einer Flasche Rum ins Urteil mit einbezogen. Er sol ein Jahr und acht Monate in Haft und wegen Alkoholabhängigkeit in eine Entziehungsanstalt.

Als die Richterin gerade erklären will, wie schwer es wegen falscher und teilweise nicht belastbarer Zeugenaussagen war, sich ein klares Bild von jenen Vorkommnissen am 8. September zu machen, kommt es zum Eklat: Einer der beiden Brüder schreit die Richterin an. Dann wirft er seine Bank um, seine Schwestern schreien ebenfalls. Die Richterin ruft den Justizbeamten zu, sie sollen die Polizei reinholen. Dann läuft der Bruder des Opfers zu den Angeklagten und wirft dort bedrohlich nahe eine zweite Bank um. Die Justizbeamten bringen die beiden Angeklagten daraufhin eiligst durch eine Hintertür raus. Mehrere Polizisten laufen in den Gerichtssaal und bringen die Lage wieder unter Kontrolle.

Richterin Uda Schmidt wirkt deeskalierend und bricht die Urteilsverkündung nicht ab. „Die emotionale Anspannung kann ich gut verstehen. Aber so können wir hier nicht agieren“, sagt sie. Sie schickt die Angehörigen nicht vor die Tür. Allerdings ist durch den Tumult die Lautsprecheranlage defekt. Die Richterin setzt fort und sagt, dass damals auch eine über soziale Medien verschickte Sprachnachricht eine unrühmliche Rolle gespielt und die Stimmung mit einer falschen Darstellung später aufgeheizt habe. Darin war davon die Rede, dass mehrere Ausländer Marcus B. festgehalten, geschlagen und am Boden liegend zu Tode getreten hatten. Das bestätigte sich so aber nicht.

Die Gutachter sagten im Prozess aus, dass Marcus B. schwer herzkrank war und seit 2016 einen Schrittmacher trug. Er habe ein „jederzeit zum Versagen bereites Herz“ gehabt. An jenem Abend befand sich, so das Gericht, Marcus B. aber in einem stabilen Zustand. Allerdings stellten die Mediziner bei ihm später auch einen Blutalkoholwert von 2,4 Promille fest.

Er kam in den Streit zwischen den Afghanen und wurde von dem 19-Jährigen einmal heftig gegen den Brustkorb gestoßen, wobei Marcus B. mit dem Hinterkopf auf den Asphalt fiel. Dies sei auch mit einer Schürfwunde am Hinterkopf belegbar. Der 17-Jährige trat einmal von oben auf den Kopf des Opfers. Die später festgestellten Verletzungen sprechen dafür, dass der Tritt „aber nicht kraftvoll erfolgte“. Die Rechtsmedizin stellte als Todesursache einen Herzinfarkt fest, aber keine von Schlägen und Tritten herrührenden schwereren Verletzungen.

Die Angeklagten konnten kurze Zeit später von der Polizei gefasst werden. Auch sie trugen bei der Auseinandersetzung leichte Verletzungen davon, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Dort sollen die Afghanen erstmals vom Tod des Kötheners erfahren und mit lautem Lachen und Abklatschen reagiert haben. „Das Verhalten zeugt von fehlender Achtung menschlichen Lebens“, sagte die Richterin. In der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht auch den hohen Alkoholisierungsgrad der Angeklagten. Der 19-Jährige hatte mit 2,19 Promille sogar eine „akute Alkoholvergiftung“, der jüngere Afghane einen „mittelschweren Rausch“. Der Tod, so das Gericht, wurde zwar nicht vorsätzlich durch die Körperverletzung verursacht. Es war aber auch kein Unfall, sondern es bestand ein kausaler Zusammenhang. Die beiden Männer sitzen seit rund acht Monaten in Untersuchungshaft, der Haftbefehl gegen sie bleibe aufrechterhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte im Herbst 2018 rechte Demonstrationen und Gegenproteste ausgelöst und war bundesweit wahrgenommen worden.

"Auf jeden Fall hat die Justiz eine konsequente Aufklärung geleistet. Egal, wie man zu dem Urteil steht", schreibt unser Reporter zum Thema im Kommentar.

Die Ereignisse von Köthen zum Nachlesen im Live-Ticker.