Haftungs-Regeln Kommentar: Besserstellung von Ministern ist nicht gerechtfertigt
Regierungsmitglieder müssen in Sachsen-Anhalt nicht befürchten, dass sie bei grobem Fehlverhalten in Haftung genommen werden.
Diese Regelungslücke im Ministergesetz wird nach dem Willen der Landesregierung nicht geschlossen.