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Trotz nicht angezeigter Tätigkeit für den MDR Ex-Rechnungshofpräsident behält Ruhebezüge

Für nicht angezeigte Gutachten für den MDR hat der ehemalige Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke fast 60 000 Euro vom Sender erhalten. Der Landtagspräsident wollte ihm deshalb per Klage die Ruhebezüge streichen lassen. Jetzt wurde die Klage abgewiesen.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 17.08.2023, 17:47
Er behält sein Ruhestandsbezüge: Ralf Seibicke, ehemals Präsident des Landesrechnungshofes,
Er behält sein Ruhestandsbezüge: Ralf Seibicke, ehemals Präsident des Landesrechnungshofes, Foto: Ronny Hartmann/dpa

Magdeburg - Der ehemalige Präsident des Landesrechnungshofes, Ralf Seibicke, kann seine Ruhebezüge behalten. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat eine von Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) auf den Weg gebrachte Disziplinarklage am Donnerstag zurückgewiesen. Gleichzeitig erkannten die Richter aber ein schuldhaftes Verhalten des ehemaligen Spitzenbeamten an.

Anlass für die Klage waren drei Gutachten Seibickes für den MDR zwischen 2016 und 2017, für die der erst Monate zuvor aus dem Amt geschiedene Rechnungshofpräsident fast 60.000 Euro vom Sender erhielt.

Gericht bejaht schuldhaftes Verhalten - Streichung der Bezüge aber unverhältnismäßig

Diese Tätigkeit hätte Seibicke anzeigen müssen, sagte der Vorsitzende Richter Volker Buchloh. „Ein schuldhaftes Verhalten würden wir insofern bejahen.“ Die rechtlich einzig noch mögliche Maßnahme – die vollständige Streichung der Ruhestandsbezüge – sei aber unverhältnismäßig, ergänzte er.

Christian Rasch, Anwalt des klagenden Landtagspräsidenten, hatte zuvor von einem „schweren Dienstvergehen“ durch Seibicke gesprochen. Wenn der ehemalige Rechnungshofpräsident nur Monate nach Amtsende ein Gutachten für den MDR erstellt, den er vorher noch geprüft hat, stellten sich beim Bürger natürlich Fragen. „Bei einem noch tätigen Beamten würde man von einem endgültigen Vertrauensverlust sprechen“, ergänzte er. Zumal es nicht um Peanuts gehe. Seibicke sei für seine Gutachten „fürstlich belohnt“ worden.

In einem Vertrag mit dem MDR war demnach ein Stundensatz von 240 Euro vereinbart worden. In einer Nebentätigkeit für die Landesanstalt für Altlastenfreistellung habe Seibicke dagegen nur 100 Euro je Stunde zugesagt bekommen.

Klägerseite will Revision prüfen

Seibicke selbst nannte die Formulierungen zur Vergütungshöhe vor Gericht „ehrverletzend“. Tatsächlich sei eine Auszahlung nach Stundensätzen nie erfolgt, sondern nach Tagessätzen – jeweils 1800 Euro. Von den fast 60.000 Euro Einnahmen habe er zudem rund 10.000 Euro Umsatzsteuer gezahlt.

Strittig blieb vor Gericht, wem genau Seibicke seine Tätigkeit hätte anzeigen müssen. Das Gesetz nennt hier zwar den Dienstvorgesetzten. Wer das im Fall Seibickes gewesen wäre, ob dies etwa der Landtagspräsident war, blieb aber ungeklärt. „Wo die Anzeige hätte gemacht werden müssen, wissen wir auch nicht“, sagte Richter Buchloh dann auch. Der gebürtige Stendaler und Ökonom Seibicke war von 2003 bis 2015 Präsident des Landesrechnungshofs. Seine Gutachtertätigkeit für den MDR ist auch deshalb umstritten, weil er zwischen 2007 und 2016 Mitglied der unabhängigen Kommission zur Ermittlung der Rundfunkbeitragshöhe (KEF) und ab 2012 auch deren Vize-Vorsitzender war.

Die Klägerseite kündigte an, eine Revision zu prüfen.