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Entscheidung am Arbeitsgericht Fristlos gekündigte Lehrerin darf wieder arbeiten - wenn sie Extra-Stunde erteilt

Die fristlos gekündigte Lehrerin Birgit Pitschmann aus der Altmark darf wieder arbeiten – wenn sie ihre Weigerung aufgibt, eine Stunde mehr pro Woche zu unterrichten. Ein Widerruf ist noch möglich.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 18.04.2024, 20:10
Birgit Pitschmann (Mitte) gestern mit Unterstützern vor der Gerichtsverhandlung in Stendal.
Birgit Pitschmann (Mitte) gestern mit Unterstützern vor der Gerichtsverhandlung in Stendal. Foto: Alexander Walter

Magdeburg - Nach dem Termin am Stendaler Arbeitsgericht ringt Birgit Pitschmann gestern um Fassung: „Ich möchte mich erstmal nicht weiter äußern, ich muss das sacken lassen und nachdenken“, sagt die 60-jährige Grundschullehrerin vor dem roten Backsteingebäude am Justizzentrum der Stadt.