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Landgericht Gutachter hält im Geiselnahme-Prozess den Halle-Attentäter für gefährlich und schuldfähig

Im Prozess zur Geiselnahme im Burger Gefängnis könnten am 19. Februar die Plädoyers gehalten werden. Am dritten Prozesstag kam der psychiatrische Gutachter und die Leiterin der Justizvollzugsanstalt zu Wort.

Von Matthias Fricke Aktualisiert: 01.02.2024, 10:48
Der Gefangene Stephan Balliet soll sich in seiner Zelle nach dem letzten Prozesstag ein zweites Mal selbst mit der Faust auf das linke Auge geschlagen haben. Er sitzt hier neben seinem Verteidiger Thomas Rutkowski.
Der Gefangene Stephan Balliet soll sich in seiner Zelle nach dem letzten Prozesstag ein zweites Mal selbst mit der Faust auf das linke Auge geschlagen haben. Er sitzt hier neben seinem Verteidiger Thomas Rutkowski. Foto: M.Fricke

Magdeburg. - Beim dritten Prozesstag am Mittwoch (31. Januar) zur Geiselnahme von zwei JVA-Beamten im Burger Gefängnis (Jerichower Land) hat der psychiatrische Sachverständige Norbert Leygraf den verurteilten Halle-Attentäter für „schuldfähig“ erklärt. Verhandelt wird gegen Stephan Balliet, wegen der Zuständigkeit für Burg, vor einer Stendaler Strafkammer, allerdings im Magdeburger Landgericht.