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Rundfunkbeitragserhöhung Haseloff bemängelt „Demokratieproblem“

Sachsen-Anhalt hatte die Anhebung des Rundfunkbeitrags im Dezember blockiert. Das geht so nicht, befand am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht. Damit steigt der Beitrag rückwirkend zum Juli um 86 Cent. CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff akzeptiert den Beschluss, moniert im Verfahren zur Festlegung der Beitragshöhe aber ein „Demokratieproblem“.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 05.08.2021, 18:58
Ministerpräsident Reiner Haseloff nach der Beschlussverkündung der Karlsruher Richter. Der CDU-Politiker sieht einen Widerspruch zwischen der Gewissensfreiheit von Landtagsabgeordneten und der Erwartung, dass die Parlamente höheren Rundfunkbeiträgen nur zustimmen sollen.
Ministerpräsident Reiner Haseloff nach der Beschlussverkündung der Karlsruher Richter. Der CDU-Politiker sieht einen Widerspruch zwischen der Gewissensfreiheit von Landtagsabgeordneten und der Erwartung, dass die Parlamente höheren Rundfunkbeiträgen nur zustimmen sollen. Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa

Magdeburg - Acht Monate, nachdem Sachsen-Anhalt die Anhebung des Rundfunkbeitrags im Alleingang blockiert hat, haben die Karlsruher Richter diese übergangsweise nun doch in Kraft gesetzt (Az. 1 BvR 2756/20). Sie gilt bis zu einem erst zu erstellenden, neuen Staatsvertrag.

Damit steigt der Beitrag ab 20. Juli 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro je Monat und Haushalt. Mit der Nicht-Abstimmung über die Beitragserhöhung habe Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt, befanden die Richter am Donnerstag. Ein Nein zur Erhöhung könne es nur geben, wenn alle 16 Bundesländer darüber Einvernehmen herstellten. Die Gründe dafür seien zudem eng begrenzt.

Der Beschluss trifft im Land auf geteiltes Echo. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte: „Wir akzeptieren diesen Beschluss“, sprach aber auch von einem „Demokratieproblem“:

„Jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet“, betonte er. Gleichzeitig sehe das Verfahren zur Festlegung der Beitragshöhe vor, dass ausnahmslos alle 16 Landtage zustimmen müssten. Zur Auflösung dieses Dilemmas fänden sich in der Beschlussbegründung, „keine Hinweise“.

Immerhin: Die Richter hätten darauf verwiesen, dass Auswirkungen der Pandemie auf die Zumutbarkeit von Beitragserhöhungen in einem neuen Vertrag zu berücksichtigen seien. An der Entscheidung über die Beitragserhöhung wäre Sachsen-Anhalts Kenia-Koalition im Winter fast zerbrochen. Als sich abzeichnete, dass die CDU anders als SPD und Grüne die Erhöhung - mit der AfD - ablehnen würde, zog Haseloff die nötige Abstimmung im Landtag damals zurück.

„Der Rundfunkstaatsvertrag trägt seinen Namen zu unrecht“, sagte FDP-Landeschef Marcus Faber am Donnerstag zum Beschluss: Es scheine egal zu sein, ob ein Vertragspartner seine Zustimmung verweigert.

„Das Urteil ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder aushebelt“, erklärte AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla.

SPD-Landtagsfraktionschefin Katja Pähle begrüßte den Beschluss: „Er macht deutlich, dass auch bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Grundsatz gilt ’Wer bestellt, muss auch bezahlen’.“ – Ein Hinweis auf den in separaten Verträgen vereinbarten Auftragsumfang der Sender.

Die CDU habe den Rundfunkanstalten aber auch dem Land mit ihrem unverantwortlichen Handeln immens geschadet, erklärte Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann.

„Das Urteil ist eine deutliche Ohrfeige für die noch geschäftsführende Kenia-Koalition“, sagte Linke-Fraktionschefin Eva von Angern.

Erleichterung herrscht bei den Sendern: Das Gericht „hat die Relevanz des solidarisch finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt“, sagte MDR-Intendantin Karola Wille. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten gegen die Blockade Sachsen-Anhalts Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das schon eingeplante Einnahmeplus soll nun helfen, eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro bis 2024 zu schließen.