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Katastrophenschutz Bergwacht und andere Helfer fordern im Einsatz gleiches Recht wie freiwillige Feuerwehren

Wenn Feuerwehren im Einsatz sind, werden die Ehrenamtlichen freigestellt und der Lohn fortgezahlt. Für viele andere Retter gilt das außerhalb des Katastrophenfalls aber nicht. Grund ist eine Gesetzeslücke.

Von Matthias Fricke Aktualisiert: 17.04.2023, 19:49
Wenn zum Beispiel Mitarbeiter der Bergwacht Harz imEinsatz sind, muss der Arbeitgeber der Ehrenamtlichen wohlwollend mitspielen. Anders ist das bei der Feuerwehr oder dem THW.  Das Katastrophenschutzgesetz sieht aktuell keine Gleichstellung vor.
Wenn zum Beispiel Mitarbeiter der Bergwacht Harz imEinsatz sind, muss der Arbeitgeber der Ehrenamtlichen wohlwollend mitspielen. Anders ist das bei der Feuerwehr oder dem THW. Das Katastrophenschutzgesetz sieht aktuell keine Gleichstellung vor. Foto: dpa

Magdeburg - Wenn der Pieper von Uwe George Alarm schlägt, kann der Bergretter nicht immer sofort zum Notfall eilen. Auch wenn der 51-Jährige es gerne will. Der Grund: Sein Arbeitgeber müsste ihn wohlwollend freistellen, was so aber nicht immer möglich ist. Und wenn, wäre dieser berechtigt, die Ausfallzeit später einzufordern. „Wir sind schon sehr auf die Großherzigkeit der Arbeitgeber angewiesen“, sagt der technische Leiter der Bergwacht. Wäre er hingegen Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr, würde das anders aussehen.