Nach Lockerung der Maskenpflicht Positiv - was nun? Schulen in Sachsen-Anhalt beklagen Wirrwarr um Corona-Testungen
Was tun, wenn direkt auf eine Freitestung vom Amt ein positiver Schnelltest in der Schule folgt? Die Meldungen über solche Fälle häufen sich. Schulen hätten gern klare Aussagen.

Magdeburg / Salzwedel - Nach Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht herrscht an Schulen im Land Verunsicherung über den Umgang mit positiven Schnelltests kurz nach einer überstanden geglaubten Corona-Infektion:
An der Jeetzeschule Salzwedel etwa hatte sich eine Schulsozialarbeiterin – nach eigenen Angaben – am Wochenende in einem Testzentrum per zertifiziertem Test freigetestet und das Ergebnis dem Gesundheitsamt des Kreises geschickt. „Bei Arbeitsbeginn hat die Kollegin gestern sicherheitshalber aber noch einen Selbsttest in der Schule gemacht“, berichtet Berthold Schulze, Geschäftsführer der freien Schule: „Das Ergebnis war positiv.“ Auch ein zweiter Selbsttest sei positiv ausgefallen.
Schüler kamen mit negativem PCR-Test, der Schnelltest fiel trotzdem positiv aus
Die Kollegin habe deshalb um Rat im Gesundheitsamt gebeten. Die Auskunft der Behörde demnach: Die Schnelltests könne sie vergessen, und arbeiten gehen, sagt Schulze. Der Geschäftsführer spricht von „unglaublichen Abläufen“. „Bei uns stehen jetzt große Fragezeichen. Wir haben Verantwortung für 300 Kinder“, betont er. Die Kollegin sei zunächst wieder in Quarantäne geschickt worden.
Der Landkreis wies die Darstellung zurück: „Eine interne Prüfung im Haus hat ergeben, dass kein Anruf der betreffenden Person eingegangen ist“, teilte die Behörde mit.
Auch bei zwei Schülern der Jeetzeschule hatte es laut Leitung bereits positive Schnelltests in der Schule gegeben, ein als sicher geltender PCR-Test fiel negativ aus. Trotzdem fielen beide Schüler wenig später coronabedingt aus. Von ähnlichen Fällen berichten auch andere Schulen. Dietrich Lührs, Leiter des Magdeburger Domgymnasium sagt: „Auch wir hatten schon Schüler, die nach einer Infektion mit negativem PCR-Test kamen und hier wieder positiv getestet wurden.“ Durch die am privaten Gymnasium weiter geltende Maskenpflicht im Unterricht sei das Risiko für die übrigen Schüler in solchen Fällen dennoch gering.
Seit Montag keine Maskenpflicht im Unterricht mehr
An öffentlichen Schulen gelten seit Montag indes gelockerte Regeln: Die Landesregierung hob die Maskenpflicht im Unterricht auf – nur im Schulgebäude gilt sie weiter. Das Tragen im Klassenraum wird fünf Tage lang nur empfohlen, wenn in einer Lerngruppe ein positiver Selbsttest auftritt. Gleichzeitig wurde die Zahl der Pflicht-Selbsttests je Schüler von fünf auf drei pro Woche gesenkt.
Wie umgehen mit widersprüchlichen Testergebnissen kurz hintereinander? Zuständig sind die Gesundheitsämter. Der Altmarkkreis verwies auf Volksstimme-Anfrage auf ein Schaubild. Ihm zufolge müsste – streng genommen – auf jeden positiven Selbsttest erneut auch ein zertifizierter Test folgen.
Gesundheitsministerium: Bei Zweifeln an Freitest-Ergebnis besser erneut zum Test
Das Gesundheitsministerium teilte mit: Zuständig seien im Einzelfall zuerst die Gesundheitsämter vor Ort. Für eine Beurteilung seien aber mehrere Faktoren wichtig, darunter: Wann eine Freitestung erfolgte oder ob eine Person 48 Stunden symptomfrei war. Unterm Strich sei aus Infektionsschutzgründen anzuraten, das Freitesten bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit des Ergebnisses zu wiederholen und bis zum Vorliegen eines neuen Ergebnisses in Quarantäne zu bleiben, ergänzte die Behörde. In jedem Fall sollten Maßnahmen ergriffen werden, die eine Infektion von Schülern und Kollegen ausschließen - so das Tragen einer FFP-2-Maske oder Homeoffice.
Die Zahl der bekanntermaßen mit Corona infizierten Schüler ist unterdessen gestiegen. Von 6377 am 24. Februar nahm sie bis 3. März auf 6624 zu.