1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Landespolitik
  6. >
  7. Sachsen-Anhalt will umstrittene Corona-Notbremse im Bundesrat passieren lassen

Infektionsschutzgesetz Sachsen-Anhalt will umstrittene Corona-Notbremse im Bundesrat passieren lassen

Aktualisiert: 22.4.2021, 09:03
Der Bundesrat muss über die Bundes-Notbremse noch entscheiden.
Der Bundesrat muss über die Bundes-Notbremse noch entscheiden. Foto: dpa

Magdeburg (dpa). Sachsen-Anhalt will das Infektionsschutzgesetz mit der umstrittenen Bundes-Notbremse am Donnerstag im Bundesrat passieren lassen. „Die Landesregierung wird voraussichtlich keinen Einspruch erheben“, teilte Regierungssprecher Matthias Schuppe mit. Darauf hatte sich das Kabinett am Mittwoch verständigt, nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf gegen die dritte Corona-Welle beschlossen hatte.

Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch verkündet werden. Die Maßnahmen sind bis 30. Juni befristet.