Pandemie Warum es in Sachsen-Anhalt Überlegungen gibt, bei Corona-Infektionen Ausnahmen von der Quarantänepflicht zu erlauben
Landräte und Gesundheitsämter wollen in lebenswichtigen Bereichen wie Feuerwehr oder Energie Ausnahmen von der Quarantänepflicht machen, wenn Mitarbeiter coronapositiv sind, aber frei von Symptomen sind.

Magdeburg - Infizierte und Kontaktpersonen müssen für mindestens sieben Tage in Quarantäne. Da wegen der hochansteckenden Omikronvariante die Infiziertenzahlen durch die Decke schießen, laufen Energieversorger, Heizwerke, Feuerwehren oder Kliniken Gefahr, dass sie kaum noch arbeitsfähig sind. „Das darf nicht passieren“, sagt Magdeburgs Gesundheitsamtschef Eike Hennig. „Wir werden genau hinschauen, ob coronapositive aber symptomfreie Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen weiter arbeiten können.“
Das gelte nicht nur für Infizierte, sondern auch für Kontaktpersonen. Der Amtsarzt sagt: „In Magdeburg muss kein Betrieb der kritischen Infrastruktur zumachen, weil das Gesundheitsamt Dutzende Mitarbeiter in Quarantäne schickt.“
Ähnlich sieht das Harz-Landrat Thomas Balcerowski (CDU). „Bei der Gefahrenabwehr – etwa in der Feuerwehr – werden wir notfalls Ausnahmen machen. Wir dürfen die Bevölkerung nicht gefährden.“ Starke Ausfälle verbuchen bereits die Verkehrsbetriebe. Derzeit werde ein Pandemie-Busfahrplan erarbeitet.
Einzelfallentscheidungen werden auch im Altmarkkreis Salzwedel getroffen. „Aber klar ist auch: Zur Arbeit zwingen können wir keinen Infizierten“, sagt Landrat Michael Ziche (CDU).
Impfpflicht in Kliniken
Mit Sorge schauen Behörden auch auf die Impfpflicht in Kliniken und Heimen ab Mitte März. Amtsarzt Hennig sagt, er bekomme Briefe aus Häusern, wo sechs von zehn Hebammen nicht geimpft seien. „Wir vom Gesundheitsamt werden uns scheuen, Betretungsverbote auszusprechen, da wir den Rechtsstreit nicht auf unseren Tisch ziehen wollen.“
Das Uniklinikum Magdeburg betont in einem der Volksstimme vorliegenden Rundschreiben, aktuell sei offen, „ob die Weiterbeschäftigung ohne einen Nachweis über eine Impfpflicht, Genesung oder eine ärztliche Impfbefreiung zulässig ist“. Bis zu einer endgültigen, rechtlichen Klärung werde man betroffene Kollegen „nicht ohne eine behördliche Anweisung freistellen“. Diese Entscheidung sei getroffen worden, „um Ängste und Unsicherheiten abzubauen“.
Laut einer Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind etwa elf Prozent der Klinik-Beschäftigten ungeimpft. Zwei Drittel der Krankenhäuser rechnen mit Einschränkungen für Patienten, wenn ab 16. März die Impfpflicht greift.