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Razzia im Landtag Sachsen-Anhalt Landgericht Magdeburg erklärt Durchsuchung der CDU-Fraktionsräume für unzulässig
Überraschung nach der Razzia im Landtag im Sommer 2025: Die Durchsuchung - zumindest der CDU-Fraktion - war unzulässig. Was aus den dabei beschlagnahmten Unterlagen wird, muss nun das Amtsgericht Magdeburg entscheiden.
Aktualisiert: 30.01.2026, 13:59

Magdeburg - Überraschend hat im Streit um die Rechtmäßigkeit der Razzia im Landtag Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr das Magdeburger Landgericht die Durchsuchung für unrechtmäßig erklärt. Das teilte Gerichtssprecher Christian Löffler am Freitag offiziell mit. Zunächst hat die 4. Strafkammer über die Beschwerde der CDU-Fraktion entschieden.
