1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Leseranwältin
  6. >
  7. Leseranwalt: Ärger bei Einrichtung eines Balkonkraftwerks

Leseranwalt Ärger bei Einrichtung eines Balkonkraftwerks

Eine Kommunikationspanne beim Zählerwechsel hat zu Spannungen zwischen Kunden und Netzbetreiber geführt. Es geht um einen Zweirichtungszähler beim Balkonkraftwerk.

15.09.2025, 07:00
Werden immer beliebter: Balkonkraftwerke.
Werden immer beliebter: Balkonkraftwerke. Stefan Sauer/dpa

Magdeburg/clt. - Die hohen Strompreise sorgen für Spannungen nicht nur in Wirtschaft und Politik. Viele Verbraucher sind von der Idee elektrisiert, durch eine eigene Solaranlage die Haushaltskasse zu entlasten. Sogenannte Balkon-Kraftwerke haben derzeit Konjunktur. Doch mit der Installation und „Stecker rein“ ist es natürlich nicht getan. Für die Betreibung eines solchen Steckersolargerätes, wie es amtlich heißt, gibt es immer wieder neue gesetzliche Vorgaben, die umzusetzen nicht einfach ist. Das zeigt ein aktueller Fall, der die Leserredaktion beschäftigte.

Falscher Zähler

„Ich betreibe eine Photovoltaik-Anlage/Balkonkraftwerk. Dazu ist es vorgesehen, dass ein Digitaler Zweirichtungszähler eingebaut wird“, schildert ein Leser aus Magdeburg den Sachverhalt. Als der Zählerwechsel angekündigt wurde, habe er die zuständige Firma darauf hingewiesen, dass dafür ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben ist, was dem Monteur auch übermittelt worden sei und dieser persönlich bestätigte. Eingebaut wurde aber ein Digitaler Einrichtungszähler. „Auf meinen Einwand bekam ich die Antwort, dass dafür der Netzbetreiber zuständig ist und den Auftrag erteilen muss“, so der Leser.

Daraufhin habe er sich an die zuständigen Städtischen Werke Magdeburg (SWM) gewandt und über das Kontaktformular zweimal angeschrieben. „Es kam keinerlei Reaktion, selbst eine E-Mail an den Geschäftsführer blieb unbeantwortet“, ärgert sich der Kunde und bat die Redaktion um Unterstützung, doch noch das vorgeschriebene Gerät zu bekommen. Wir hakten beim Netzbetreiber nach und konnten die Angelegenheit klären. Offenbar hatten sich zwei unterschiedliche Vorgänge überschnitten und es gab ein beiderseitiges Kommunikationsproblem.

Termine ohne Erfolg

Nachdem der Kunde die Unterlagen zu seinem Balkonkraftwerk eingereicht habe, sei ein Auftrag zum Zählerwechsel angelegt und an den Dienstleister übergeben worden, teilt SWM-Sprecherin Anja Keßler-Wölfer nach Prüfung des Sachverhaltes mit. „Nach drei erfolglosen Vor-Ort-Terminen wurde der Auftrag jedoch an uns zurückgegeben. Der Dienstleister traf den Kunden nicht an, weder wir noch der Dienstleister hatten zu diesem Zeitpunkt Kontaktdaten, so dass der Vorgang ins Leere lief.“

Unabhängig davon habe ein regulärer, turnusmäßiger Zählerwechsel angestanden. Dazu sei ein neuer Auftrag erstellt worden und der Tausch sei durch den Dienstleister erfolgt. „Dabei wurde – wie im Standardprozess vorgesehen – ein digitaler Einrichtungszähler eingebaut. Die Information, dass ein Zweirichtungszähler erforderlich war, war im Vorfeld nicht mit dem Turnusauftrag verknüpft. Dies bitten wir zu entschuldigen“, so die Sprecherin.

Der Kunde habe richtigerweise im Nachgang darauf hingewiesen, dass für Balkonkraftwerke gesetzlich ein Zweirichtungszähler erforderlich ist. Dies hätten ihm die SWM auch bestätigt und kämen nun seinen Anforderungen nach. Ab diesem Zeitpunkt werde seine Einspeisung korrekt erfasst und die gesetzlichen Vorgaben seien erfüllt.