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Leseranwältin Ärger mit dem 49-Euro-Ticket

Doppelte Abbuchung nach Kündigung des Deutschland-Tickets unverzüglich geprüft und storniert.

Von Gudrun Oelze 05.11.2023, 18:11
Das Deutschland-Ticket.
Das Deutschland-Ticket. Foto: dpa

Für September hat eine Burgerin das Deutschland-Ticket online gebucht und den entsprechenden QR-Code auch sofort auf ihrem Handy erhalten.

Da sie die günstige Fahrkarte aber nur den einen Monat nutzen wollte, kündigte sie den Vertrag - wiederum online - gleich wenige Tage später. Doch als Reaktion erschien nun eine ganz andere Auftragsnummer auf dem Display. Misstrauisch geworden, checkte sie sogleich ihr Konto. Ergebnis: Für das Deutschland-Ticket waren zweimal jeweils 49 Euro abgebucht worden.

Als sie die eine aus ihrer Sicht zu Unrecht abgebuchte Summe zurückbuchen ließ, kam bald darauf eine Mahnung von der Bahn. Viele eigene Versuche per Mail, telefonisch und sogar persönlich im Servicecenter der Deutschen Bahn in Magdeburg brachten keine Klärung des Problems. „Ich brauche Hilfe“, schrieb die Frau aus Burg der Leseranwältin.

Unsere Redaktion wandte sich daraufhin an die Deutsche Bahn, wo das Anliegen der Leserin unverzüglich geprüft wurde mit dem Ergebnis, dass die offene Forderung für das offenbar versehentlich vergebene zweite Abo storniert wurde. „Damit ist die Mahnung gegenstandslos“, versicherte eine Bahnsprecherin.

Für beide Abos, sowohl für das richtige und von der Leserin auch bezahlte, als auch das zweite sei wunschgemäß zum 30.09.2023 die Kündigung hinterlegt worden.