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Leser-Anwältin Falsche Zahlungsaufforderung

Jahrelang nichts mehr im Onlineshop bestellt, doch trotzdem trudelt plötzlich eine Zahlungsaufforderung herein. Wie der Discounter Lidle auf ein Kundenproblem reagiert hat.

Von Gudrun Oelze 09.02.2024, 15:06
Betrug? Lidl hat ein betroffenes Kundenkonto gesperrt.
Betrug? Lidl hat ein betroffenes Kundenkonto gesperrt. Foto: dpa

Magdeburg. - Seit Jahren nichts mehr in Lidl-Online-Shop bestellt und dennoch eine Zahlungsaufforderung erhalten? Der Magdeburger, dem eine solche kürzlich ins Haus flatterte, wandte sich unverzüglich an den Discounter. Doch Lidl empfahl dem Kunden zunächst lediglich, bei der örtlichen Polizeidienststelle Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Ich habe doch aber kein Problem mit einem „Unbekannten“, meinte der vermeintliche Schuldner. Vielmehr ärgerte ihn, dass seine tatsächliche Adresse zusammen mit einer anderen als seiner Lidl-Kundennummer verwendet werden konnte.

Vor Missbrauch gesichert

Reicht es für eine Bestellung in diesem Online-Shop etwa aus, eine E-Mail-Adresse oder einen Namen anzugeben, ohne die Angaben absichern zu lassen?, fragte er. Zur Sicherung des Bestellprozesses und zum Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten unserer Kunden werden verschiedene Prüfverfahren durchgeführt“, versicherte eine Konzernsprecherin auf Anfrage der Leseranwältin und verwies auf die Datenschutzbestimmungen ihres Unternehmens. Demnach werde zum Zweck der Betrugsprävention nach ausgewählten Regeln geprüft, ob bei einem Bestellversuch mit dem eingesetzten Endgerät Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder für einen Betrugsversuch bestehen. Beispielsweise seien dies:

  • Eine extrem kurze Verweildauer auf den Webseiten vor einem Kauf
  • Eine Tippgeschwindigkeit, die nur eine Maschine erreichen kann, nicht aber ein menschlicher Nutzer
  • Eine nicht plausible und zusammenpassende Information zum Gerätestandort, der Lieferadresse, Spracheinstellungen und Bezahlarten
  • Informationen, die auf für Missbrauch und Betrug üblicherweise installierte Malware schließen lassen.

Gemeldete Auffälligkeiten würden dann von einem Fachteam auf betrügerische Nutzung geprüft. Im Fall unseres Lesers vermute man Betrug durch Dritte. „Wir unternehmen automatisierte und manuelle Präventionsmaßnahmen, um Betrug zu verhindern. Dennoch empfehlen wir jedem Geschädigten, bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt aufzugeben“, so die Sprecherin von Lidl Deutschland, die dann auch im Interesse des Magdeburgers versichert: „Die Forderung wird selbstverständlich nicht weiter geltend gemacht.“

Der Leser bestätigte unserer Redaktion derweil, dass laut einer Mitteilung von Lidl das betreffende Kundenkonto gesperrt, der Inkassodienstleister über den Betrug informiert worden sei gegen ihn keine Forderungen mehr bestehen würden.