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Leseranwältin Streit um Sparkassen-Schließfach

Eine Frau will nach dem Tod ihres Vaters das Schließfach in der Sparkasse in Magdeburg kündigen, das auf seinen Namen läuft. Die Sparkasse macht es ihr allerdings schwer.

Von Gudrun Oelze 30.07.2023, 18:30
Vollmacht und Sterbeurkunde genügten der Sparkasse nicht: Eine Erbin versucht  das Schließfach ihres Vaters zu kündigen.
Vollmacht und Sterbeurkunde genügten der Sparkasse nicht: Eine Erbin versucht das Schließfach ihres Vaters zu kündigen. Symbolbild: dpa

Magdeburg - Nachdem der Vater verstorben war, versuchte eine Erbin, das von ihm zu Lebzeiten gemietete Schließfach bei der Sparkasse Magdeburg zu kündigen. Als Tochter hatte sie schon zu Lebzeiten des Verstorbenen durch eine notarielle Vollmacht Zugang zum Fach und wusste auch, dass dieses längst leer war.

Vollmacht und Sterbeurkunde genügten dem Geldinstitut aber nicht als Kündigungsgrund. Verlangt wurde nun auch noch ein Erbschein. Warum?

Nach dem Schließfachvertrag war die Erbin lediglich bevollmächtigt, das Fach zu öffnen und mit dem Inhalt wie der Inhaber zu verfahren. Ein Kündigungsrecht sei darin nicht verbrieft gewesen, antwortet Sparkassensprecher Mathias Geraldy. Die notarielle Vorsorgevollmacht hingegen sei nicht erfasst gewesen. „Somit ist es nachvollziehbar, dass die Tochter zwar auf das Schließfach zugreifen, den Vertrag aber nicht kündigen konnte.“ Denn ob darin etwas vorhanden oder ob es leer war, entziehe sich der Kenntnis der Sparkasse, meint deren Sprecher.

„Daher wurde für die Kündigung eine Berechtigung in Form eines Erbscheins gefordert“, erläutert er. Generell aber reiche das Original einer notariellen Vollmacht in Verbindung mit der Legitimation des Bevollmächtigten (Personalausweis) aus, um die in der Vollmacht verbrieften Rechte auszuüben. „Sollte uns im Falle Ihrer Leserin ein Fehler unterlaufen sein, so bedauere ich dies.“ Sobald der Sparkasse die notarielle Originalvollmacht vorgelegt werde, stehe nach deren positiver Prüfung einer Kündigung des Schließfaches einschließlich einer kulanten Regelung für die zwischenzeitlich berechnete Jahresgebühr nichts im Wege, versichert Geraldy.