Leseranwalt Tarifwechsel ist jetzt leichter möglich
Eine Gesetzesänderung bringt Verbesserungen für Verbraucher – auch im Bereich der Telekommunikation. Zu beachten ist aber: Alte Verträge gelten weiter.

Magdeburg/clt. - Im Dschungel des Verbraucherrechts ist es schwer, den Überblick zu behalten und den Weg heraus zu finden, wenn es um die Beendigung eines geschlossenen Vertrages geht. Besonders bei Handy- oder Tablet-Tarifen sind Kunden oft verunsichert und manchmal verärgert, weil ein Ausstieg nicht so funktioniert, wie sie meinen. So auch in dem aktuellen Fall.
Aus dem Vertrag kommen
„Bei mir geht es um eine Kündigung bei 1&1, die ich am 21. September 2025 gemacht habe. Sie haben geantwortet und wollen mich erst im Juli 2026 rauslassen, ohne Begründung. Nun bekam ich eine neue SIM-Karte zugeschickt, die ich einlegen soll und nicht bestellt habe. Es kamen schon zwei Erinnerungen zum Einlegen. Da ich schon mehrere Jahre den Vertrag habe, weiß ich von anderen, dass ich sofort aus dem Vertrag komme“, wandte sich eine Leserin aus dem Jerichower Land mit der Bitte um Unterstützung an die Redaktion.
Wir baten darum, einen Blick in die betreffenden Vertragsunterlagen werfen zu dürfen, und fanden darin in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Passus, dass sich der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht rechtzeitig, drei Monate vor Ablauf der Laufzeit, gekündigt wird. Auf der Internetseite von 1&1 heißt es aber in den AGB: „Alle Verträge sind zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder jederzeit danach mit einer Frist von einem Monat kündbar.“ Auch wir waren jetzt verwirrt: Was davon trifft denn nun zu?
Diese Frage reichten wir an fachkundige Stelle weiter und erhielten die klassische Antwort von Juristen: Es kommt darauf an. Seit März 2023 gebe es eine neue gesetzliche Regelung, dass solche Verträge nach Ende der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sind, erklärt Diane Rocke von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Im betreffenden Fall wurde der Vertrag aber vorher abgeschlossen. Somit würden weiter die bisherigen, in den AGB festgelegten Bedingungen gelten.
Auf der Höhe der Zeit?
Rocke rät, die AGB stets aufmerksam zu lesen, alte Verträge dahingehend zu prüfen, ob sie noch auf der Höhe der Zeit sind, und gegebenenfalls in einen neuen zu wechseln. Natürlich unter Beachtung der jeweils geltenden Frist. Meist seien bei Neuverträgen die Konditionen ohnehin besser. Offenbar hatte die Leserin die in ihrem Vertrag verankerte Kündigungsfrist von drei Monaten verpasst und sich die Laufzeit daher noch einmal um ein Jahr verlängert.
Aber was hat es mit der neuen SIM-Karte auf sich, die ihr zugeschickt wurde? Geht es dabei vielleicht um die jetzt bei vielen Anbietern laufende Netzumstellung auf 5 G? Auf unsere Anfrage reagiert 1&1 sehr schnell, allerdings anders als erwartet und für uns überraschend. „Ich habe eine Kündigungsbestätigung per heute erhalten und die geforderte Zahlung erhalte ich zurück. Ich freue mich sehr darüber“, teilte uns die Leserin umgehend mit. Offenbar hatte das Unternehmen Gnade vor Recht ergehen und sie aus Kulanz doch kurzfristig aus dem Vertrag gelassen. Eine kundenfreundliche Entscheidung.