Leseranwältin Vorsicht im Umgang mit dem „Skandal“

Wer länger im Berufsleben steht, weiß: Wenn die Zeit knapp wird und es fix gehen muss, sind Routinen hilfreich. Handgriffe, Abläufe oder – im Journalismus – Formulierungen, die man rasch aus dem Gedächtnis abrufen und quasi automatisch einsetzen kann. Die Kehrseite ist das, was man in der schreibenden Zunft halb scherzhaft Floskelitis nennt, also eine Flut an wiederkehrenden Phrasen, die inhaltlich alles und nichts ausdrücken.
„Skandal“, an sich ein respektabler Begriff, mutiert oft zu solch einer Floskel. Sie taucht deshalb so häufig in und über Artikeln auf, weil sie bildliche Vorstellungen in den Köpfen der Leser erzeugt, Emotionen anspricht und zum Weiterlesen reizt. Was konkret gemeint ist, bleibt im Vagen. Im schlimmsten Fall suggeriert das Wort in einer Überschrift etwas, was der zugehörige Beitrag nicht deckt.
So war das auch bei einem Artikel auf der Kulturseite der Volksstimme mit der Schlagzeile „Skandal um Gelbhaar-Entschädigung“. Was genau, fragt ein Leser, soll der Skandal an der Entschädigung sein? Dem Politiker war sexuelle Belästigung von Parteifreundinnen vorgeworfen worden.
Der Rundfunksender RBB berichtete und musste später schwere Fehler einräumen. Unter anderem hatte er die Identität einer zentralen Zeugin nicht ausreichend geprüft. Beide Seiten haben sich letztlich außergerichtlich geeinigt und auf eine Entschädigungszahlung verständigt, der Sender einen Großteil der Berichte zurückgezogen. „Wer so beschädigt wird, dann noch zu Unrecht, der hat doch Entschädigung verdient“, findet der Leser. Oder gehe es um deren Höhe?
Der Artikel jedenfalls bleibt die konkrete Antwort schuldig, was mit Skandal gemeint ist: die falschen Vorwürfe? Die journalistischen Fehler in der Berichterstattung? Die Höhe der Entschädigung?
Klar wird es nicht, und das sollte eine gute Überschrift bei allem Bemühen, Leseanreize zu setzen, vorrangig leisten: einen tatsächlichen Bezug zum Thema herstellen.