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Minderjährigen-Ehe Justizministerin sieht Grenze bei 14 Jahren

Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) plädiert bei der Verbotsdebatte um Ehen mit Minderjährigen für liberalen Umgang.

Von Jens Schmidt 11.11.2016, 00:01

Frau Ministerin, sollten im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen generell verboten werden?

Anne-Marie Keding: So einfach geht das nicht. Auch Deutsche dürfen unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise bereits ab 16 Jahren heiraten. Da können wir uns schlecht hinstellen und eine im Ausland geschlossene Ehe mit 16- oder 17-Jährigen in Deutschland annullieren. Wir erwarten ja auch, dass unsere in Deutschland geschlossenen Ehen im Ausland anerkannt werden - selbst, wenn dort andere Maßstäbe gelten. Alles andere wäre ein Angriff auf die souveränen Rechte anderer Staaten.

Aber müssen wir deswegen Kinder-Ehen akzeptieren?

Nein. Aber wir sollten meiner Überzeugung nach zwischen Kindern und Jugendlichen differenzieren. Es gilt das internationale Privatrecht - in das wir nur eingreifen dürfen, wenn es gegen Grundsätze unserer Rechtsnormen verstößt. Eine klare Grenze sehe ich bei 14 Jahren. Wer jünger ist, ist ein Kind - und Kinder gehören nicht verheiratet. Sie sind weder straf- noch religionsmündig. Auch unser Strafrecht zieht hier eine Grenze: Wer Geschlechtsverkehr mit Unter-14-Jährigen hat, macht sich strafbar. Anders sieht es bei 14- bis 16-Jährigen aus. Da bin ich für eine strenge Einzelfallbetrachtung.

Halten Sie die Heirat mit einer 15-Jährigen für rechtlich und moralisch vertretbar?

Ich befürworte solche Heiraten nicht. Aber es geht um die Frage, wie wir mit Menschen umgehen, die sich in ihrer Heimat ja an dort geltendes Recht gehalten und dort geheiratet haben und jetzt für eine bestimmte, aber begrenzte Zeit bei uns leben. Wenn wir solche Ehen hier nicht anerkennen, müssen wir auch die Rechtsfolgen bedenken. Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: Die 15-Jährige - eben noch Ehefrau - müsste jetzt einen amtlichen Vormund bekommen. Hat sie ein Kind, gilt das ebenso für das Kind. Auch erb- und versorgungsrechtliche Probleme entstehen, wenn wir eine Ehe annullieren.

Aber legalisieren wir damit nicht Zwangsheiraten? Opfer sind meist junge Mädchen.

Daher plädiere ich bei Minderjährigen für sehr strenge Regeln und immer für eine Einzelfallprüfung. So darf der Altersunterschied nicht zu groß sein. Wenn etwa der Mann älter als 21 Jahre ist, kann man von der Regelvermutung ausgehen, dass die Ehe nicht freiwillig zustande kam. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Ehe im Herkunftsland rechtskräftig zustande kam. Ein Bescheid von einem Imam reicht da nicht.

Die meisten erwarten, dass die Regeln des Rechtsstaates für alle gelten. Glauben Sie, dass ein Gesetz mit so vielen Ausnahmen mehrheitsfähig ist?

Für Einwanderer, die auf Dauer bei uns leben wollen, darf es keine Sonderrechte geben. Aber ich rede von Flüchtlingen, die nur für eine gewisse Zeit bei uns sind und dann wieder in ihre Heimat zurückkehren. Da halte ich Differenzierungen für notwendig.

Das ist vielen in Ihrer Partei zu liberal. Die CDU-Landtagsfraktion sagt: Keine Ehe unter 18.

Ich bin in dieser Frage liberal, weil ich akzeptiere, dass andere Kulturkreise zu anderen Entscheidungen kommen können. Es wäre nicht richtig, Werteordnungen anderer Länder in Grund und Boden zu verdammen und unsere Maßstäbe für universell und alleinrichtig zu halten. Die Souveränität anderer Staaten streng zu achten, ist durchaus auch eine konservative Haltung. Aber wenn sich in den nächsten Wochen eine Mehrheit herausbildet, die eine Altersgrenze bei 16 Jahren zieht - dann kann ich damit leben, sehe aber die besagten Probleme. Was aber gar nicht funktioniert, ist eine pauschale Aufhebung aller Ehen von 16- und 17-Jährigen. Wie gesagt: Die sind für Deutsche auch erlaubt.

Warum gibt es überhaupt diese Ausnahmen?

Diese rühren aus einer Zeit, als es gesellschaftlich noch geächtet war, ein uneheliches Kind zu haben. Diese Zeiten sind vorbei: uneheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Daher: Wenn wir das Eherecht bald reformieren, sollten wir die Ausnahme abschaffen: Geheiratet werden dürfte dann erst ab 18. Das gilt dann aber für in Deutschland geschlossene Ehen. Dies gäbe uns nicht das Recht, rückwirkend alle im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger aufzuheben. Dafür brauchen wir gesonderte Regeln.

Diskutiert wird auch über kirchliche Ehen ohne Standesamt und über Moschee-Ehen. Sehen Sie Änderungsbedarf?

Ja, Seit 2009 sind kirchliche Trauungen ohne Standesamt möglich. Damals hatte ich gegen diese gesetzliche Lockerung nichts einzuwenden, heute sehe ich das angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen kritischer. Es sollte wieder die alte Regel gelten: Ehen werden nur anerkannt, wenn sie vor einem Standesamt geschlossen wurden. Erst kommt die staatliche Zivilehe - danach können sich die Ehepartner den Segen geben lassen. Das gilt dann für alle - gleich, ob sie Christen oder Muslime sind.