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Mord an Ex-Biederitzerin Ute P. Lebenslange Haft: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Potsdamer Gerichts 

Der BGH hat im Urteil der Erstinstanz keine Rechtsfehler festgestellt und die lebenslange Haftstrafe im Falle der Ermordung einer Ex-Biederitzerin bestätigt.

Von Bernd Kaufholz Aktualisiert: 02.02.2024, 13:41
Verhandelt wird der Mord an einer Ex-Biederitzerin. Ein Blick auf die Anklagebank beim Mordprozess gegen Igor P. vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Postdam.
Verhandelt wird der Mord an einer Ex-Biederitzerin. Ein Blick auf die Anklagebank beim Mordprozess gegen Igor P. vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Postdam. Foto: Bernd Kaufholz

Leipzig/Biederitz - Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat das Urteil gegen Igor P. aus Magdeburg bestätigt. Der oberste Gerichtshof hat mit Blick auf die Hauptverhandlung der ersten Instanz in Potsdam keine rechtlichen Fehler oder Begründungsmängel festgestellt.