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Mord-Prozess Aschersleber erhalten lebenslange Haftstrafe

Wegen Mordes sind zwei Männer aus Aschersleben vom Landgericht Magdeburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Von Matthias Fricke 17.11.2017, 11:08

Aschersleben l Das Magdeburger Landgericht hat am Freitag zwei Männer aus Aschersleben des Mordes an den 32-jährigen Roland B. für schuldig befunden. Der 31-jährige Christoph F. und der 32-jährige Martin H. müssen demnach eine lebenslange Freiheitsstrafe antreten. Sie können frühestens nach 15 Jahren verbüßter Strafe einen Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung stellen.

Weil der dritte Angeklagte nur Mitwisser war, ist er wegen unterlassener Hilfeleistung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem soll er noch hundert Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Ausgangspunkt des Verbrechens war ein Prozess am 2. März dieses Jahres wegen mehrerer Überfälle. Angeklagt waren das spätere Opfer und  der 30-jährige Mirko A., der später zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. An jenem Prozess­tag saßen auch die beiden Mord-Angeklagten im Zuschauerraum, um ihrem Freund Mirko A. beizustehen. Sie verfolgten die Verhandlung, in der sich Roland B. geständig zeigte und damit ihren Freund belastete. Das Fass zum Überlaufen brachte wohl ein Zeitungsartikel, in dem bekannt wurde, dass Roland B. den Namen seines Mittäters schon viel früher nannte. Damit galt er für die Angeklagten als „Verräter".

Nur 48 Stunden später lockte das Trio das spätere Opfer in eine Gartenlaube in Aschersleben. Roland B. hatte sich bei den Angeklagten per Chat gemeldet. Er sollte noch alkoholische Getränke mitbringen. Dieses tat der 32-Jährige auch, ohne damit zu rechnen, dass er für seine Aussage „abgestraft" wird. Irgendwann gegen Mitternacht schlugen Christoph F. und Martin H. zu und verprügelten den Aschersleber. Anschließend gingen sie mit ihm in den Garten und prügelten, traten und stachen mit einem Messer weiter auf das Opfer ein. Der dritte Mitangeklagte blieb in der Laube zurück. Die Rechtsmedizin zählte später 74 Verletzungen, an deren Gesamtheit der Familienvater schließlich starb. Anschließend entsorgten sie die Leiche an einem Weg in der Nähe der Gartensparte. Wie der Angeklagte Christoph F. tickt, zeige nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Dirk Sternberg auch ein Tattoo, dass er sich im Knast stechen lassen hat. „Omertá" steht auf dem Arm geschrieben. Es steht bei der italienischen Mafia für das „Gesetz des Schweigens", das nie gebrochen werden darf.

Gegen das Urteil kann noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.