1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Was gilt in Sachsen-Anhalts Lockdown-Januar?

Pandemie Was gilt in Sachsen-Anhalts Lockdown-Januar?

Auch das Jahr 2021 bringt wegen der Corona-Pandemie weiterhin Einschränkungen und zum Teil deutlich verschärfte Regeln.

10.01.2021, 13:04

Magdeburg (dpa) l Am Montag starten die ersten Impfzentren in Sachsen-Anhalt in den aktiven Betrieb, gleichzeitig treten erneut schärfere Corona-Regeln in Kraft. Mindestens den ganzen Januar über bleiben die Schulen und Kitas im Notbetrieb und es drohen Bewegungsbeschränkungen.

Damit soll das Infektionsgeschehen eingedämmt werden, damit sich endlich weniger Menschen anstecken, weniger schwere Fälle in den Krankenhäusern landen und weniger Menschen an den Folgen von Covid-19 sterben. Wer impft wann wo und wer darf wann was? Die wichtigsten Aspekte im Überblick:

Frage: Wann können Senioren geimpft werden, die nicht in Heimen leben?
Antwort: Theoretisch ab 11. Januar. Dann starten in mehreren Bundesländern und sachsen-anhaltischen Landkreisen die Impfzentren. So gehen unter anderem die zentralen Anlaufstellen für Impfwillige in Anhalt-Bitterfeld, dem Burgenlandkreis, Halle, dem Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, dem Saalekreis oder dem Salzlandkreis in Betrieb. Allerdings boten die Kreise wegen der begrenzten Menge an Impfstoff zunächst nur wenige Termine an – und sie waren binnen kürzester Zeit vergeben. Im Harz seien alle zunächst freigegebenen Termine binnen 15 Minuten vergeben gewesen, teilte ein Kreissprecher mit. Das Impfzentrum im Salzlandkreis ist laut Kreisverwaltung schon für mehrere Wochen ausgebucht.

Frage: Wer ist impfberechtigt?
Antwort: Das wird nach einer festgelegten Prioritätenliste aus der Bundesimpfordnung festgelegt. Weiterhin gilt, dass derzeit jene eine Impfung beanspruchen können, die älter als 80 Jahre alt sind, in Alten- und Pflegeheimen arbeiten oder als Krankenhauspersonal auf Intensiv- oder Corona-Stationen eingesetzt sind. Wann weitere Gruppen dazu kommen, hängt davon ab, wie schnell die jetzigen Adressaten geimpft werden können, also auch davon, wie schnell Nachschub des Impfstoffs angeliefert wird und wie viele weitere Vakzine noch zugelassen werden.

Frage: Wie erfahre ich, ob es Impftermine gibt?
Antwort: Auch das handhaben die Kreise unterschiedlich. Prinzipiell empfiehlt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne zwei Dinge: Geduld und auf die Informationen des Landkreises achten. Sie bitte um Verständnis, dass es derzeit nur wenig Termine gebe und es daher wenig bringe, immer wieder die bundesweit einheitliche Hotline 116 117 zu kontaktieren, die regelmäßig überlastet sei. "Die Termine klappen", sagte die SPD-Politikerin zuletzt.

Einige Kommunen wie Halle und der Burgenlandkreis hätten angekündigt, Impfberechtigte anzuschreiben und ihnen einen Termin anzubieten. Der dünn besiedelte Altmarkkreis Salzwedel will zudem Impfteams in die Gemeindehäuser verschiedener Orte schicken, um weniger mobilen Senioren eine weite Anreise zum Impfzentrum zu ersparen.

Frage: Warum starten nicht alle Impfzentren gleichzeitig?
Antwort: Weil die Experten vor Ort unterschiedliche Prioritäten setzen. So sollen im Kreis Stendal zunächst alle Bewohner und Beschäftigten in Pflegeheimen die Möglichkeit für eine Impfung bekommen. Dort nimmt das Impfzentrum laut Verwaltung erst am 18. Januar seine Arbeit auf, von Montag an können Termine gebucht werden.

Magdeburg will frühestens ab 20. Januar in seiner zentralen Anlaufstelle impfen. "Aufgrund der wenigen Impfdosen, die uns zur Verfügung stehen, würde es sich nicht lohnen, das Zentrum früher hochzufahren", sagte der Koordinator des Magdeburger Impfzentrums, Matthias Boxhorn. Die Bewohner und Mitarbeiter der Pflegeheime hätten weiterhin höchste Priorität. Ministerin Grimm-Benne verwies darauf, dass es deshalb Sinn habe, trotz weniger Impfdosen die Zentren hochzufahren, damit sich die Logistik vor Ort einspielen könne.

Frage: Wie viel Impfstoff gibt es in Sachsen-Anhalt?
Antwort: Bis vor Kurzem war in Europa nur das Vakzin des Mainzer Unternehmens Biontech und des US-Pharmariesen Pfizer zugelassen und wurde regelmäßig ausgeliefert. Sachsen-Anhalt hat bisher rund 60.000 Dosen des Impfstoffs bekommen, hält aber einen Teil davon zurück, um sicherzustellen, dass auch bei Lieferengpässen die zweite Dosis an bereits Geimpfte verabreicht werden kann, die erst den vollen Schutz ermöglicht. Jede Woche soll Nachschub kommen.

Seit wenigen Tagen ist zudem ein Impfstoff des Herstellers Moderna zugelassen. Die erste Lieferung werde in der Woche ab dem 11. Januar erwartet, sagte Gesundheitsministerin Grimm-Benne. Allerdings gebe es zunächst nur 1200 Dosen. Das Land habe entschieden, die komplette Lieferung an die beiden Uni-Kliniken Halle und Magdeburg abzugeben, um das dortige Personal zu versorgen.

Frage: Wie viele Menschen wurden schon geimpft?
Antwort: Nach Behördenangaben wurden bis zum Samstag 20.800 Impfungen gegen das Coronavirus gemeldet. Dabei wurden die Dosen ungefähr zur Hälfte Pflegeheimbewohnern (10.214) und medizinischem Personal verabreicht. Sachsen-Anhalt kommt damit weiterhin vergleichsweise schnell voran. Bisher sind statistisch betrachtet laut Übersicht des Robert Koch-Instituts 9,5 je 1000 Sachsen-Anhalter gegen das Coronavirus geimpft. Nur in Mecklenburg-Vorpommern liegt dieser Anteil mit 15,6 je 1000 Bewohnern höher. Zum Vergleich: In Sachsen sind es 4,4; in Thüringen 4,9; im Bundesschnitt 6,4 Geimpfte je 1000 Einwohner.

Frage: Welche weiteren Einschränkungen bringt die neue Corona-Verordnung?
Antwort: Eine ganze Reihe. So müssen Familien in Sachsen-Anhalt bis auf vergleichsweise wenige Ausnahmen ihre Kinder wieder zuhause betreuen, auch das Homeschooling ist zurück. Die vergleichsweise liberalen Kontaktregeln von fünf Menschen aus bis zu fünf Haushalten, bei denen Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen, sind passé. Ab Montag gilt: Nur ein Mensch zusätzlich, der nicht zum Haushalt gehört, Kinder jeden Alters werden mitgerechnet. Es sei unerheblich, ob ein Hausstand einen Bekannten besucht oder umgekehrt. Zudem gebe es Ausnahmen, zum Beispiel um das Umgangs- und Sorgerecht wahrzunehmen. Wer in einem Kreis mit vergleichsweise hohem Infektionsgeschehen wohnt, muss übrigens künftig einen 15-Kilometer-Radius einhalten.

Frage: Für wen gilt der 15-Kilometer-Radius?
Antwort: Das Land verpflichtet alle Landkreise, die 15-Kilometer-Regel zu erlassen, in denen die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen einer Woche mindestens 5 Tage hintereinander mehr als 200 beträgt. Dann dürfen sich die Menschen zwar innerhalb ihrer Gemeinden und Städte unabhängig von der Entfernung frei bewegen. Ab Ortsgrenze sind jedoch bis auf wenige triftige Gründe wie Arbeiten, Arztbesuche und Sorgerechtspflichten nur noch Besorgungen im Umkreis von 15 Kilometern erlaubt.

Frage: Wer darf noch in Kitas und Schulen?
Antwort: Nur Eltern mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers können ihre Kinder bis einschließlich zur sechsten Klasse in den Einrichtungen notbetreuen lassen. Voraussetzung: Sie arbeiten in systemrelevanten Berufen wie Gesundheitswesen oder Polizei. Zudem könnten die Kommunen bestimmte Härtefälle zulassen. Alle Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, bekommen die Beiträge vom Land erstattet, wie die Gesundheitsministerin sagte. Wer sein Kind betreuen lässt, zahlt weiter.

Für fast alle Schülerinnen und Schüler soll es Aufgaben für zuhause geben. Lediglich die Abschlussjahrgänge bekommen ab Montag Präsenzunterricht. Das heißt: Neunte Klassen, die vor dem Hauptschulabschluss stehen, zehnte Klassen, die sich auf den Realschulabschluss vorbereiten, Abiturienten sowie die Berufsschülerinnen und Berufsschüler im letzten Ausbildungsjahr.schränkung" am Mittwoch gelten wird, in Halle gilt es bereits ab Montag.

Auch Stendal kündigte die zeitnahe Umsetzung an. Derzeit liegen auch die Kreise Anhalt-Bitterfeld, Mansfeld-Südharz und der Saalekreis schon länger über dem Grenzwert, zuletzt wurde er auch wieder in Wittenberg und im Salzlandkreis übertroffen. Allerdings könnte es sein, dass die 15-Kilometer-Regel bald landesweit gilt: Sollte es im Landesschnitt über mehr als fünf Tage mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche geben, werde das Kabinett die Regeln entsprechend verschärfen, kündigte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) an. Seit Freitag liegt der Schnitt über dieser Grenze.

Frage: Wer darf noch in Kitas und Schulen?
Antwort: Nur Eltern mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers können ihre Kinder bis einschließlich zur sechsten Klasse in den Einrichtungen notbetreuen lassen. Voraussetzung: Sie arbeiten in systemrelevanten Berufen wie Gesundheitswesen oder Polizei. Zudem könnten die Kommunen bestimmte Härtefälle zulassen. Alle Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, bekommen die Beiträge vom Land erstattet, wie die Gesundheitsministerin sagte. Wer sein Kind betreuen lässt, zahlt weiter.

Für fast alle Schülerinnen und Schüler soll es Aufgaben für zuhause geben. Lediglich die Abschlussjahrgänge bekommen ab Montag Präsenzunterricht. Das heißt: Neunte Klassen, die vor dem Hauptschulabschluss stehen, zehnte Klassen, die sich auf den Realschulabschluss vorbereiten, Abiturienten sowie die Berufsschülerinnen und Berufsschüler im letzten Ausbildungsjahr.