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Streit um Prostitution  Leipziger Wohnungsbordell verärgert Anwohner mit lauten "Arbeitsgeräuschen"

Im März eröffnete ein Wohnungsbordell in einem Wohnhaus im Leipziger Westen - zum Unmut der Anwohner des Hauses. 

Von Tim Müller Aktualisiert: 23.05.2024, 17:08
Seitdem in der Leipziger Nonnenstraße ein Wohnungsbordell bezogen wurde, klagen Anwohner immer wieder über Ärger.
Seitdem in der Leipziger Nonnenstraße ein Wohnungsbordell bezogen wurde, klagen Anwohner immer wieder über Ärger. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Leipzig/DUR. Ausgerechnet in einem Wohnhaus in der Nonnenstraße im Leipziger Ortsteil Plagwitz ist im März im Erdgeschoss ein Wohnungsbordell eingezogen. Seitdem wird dort dem ältesten Gewerbe der Welt nachgegangen - zum Unmut der restlichen Bewohner des Hauses.

Wie ein Nachbar gegenüber der Leipziger Volkszeitung anonym verrät, sei "die Polizei schon mehrmals wegen Ruhestörung und lautem Streit" vor Ort gewesen. Des Weiteren seien nach 22 Uhr oftmals laute "Arbeitsgeräusche" zu hören. Einige der Fremden im Hausflur wirkten außerdem einschüchternd auf die Bewohner: "Muskelbepackt und tätowiert bis unter den Hals. Manchmal rücken ganze Männer-Clans an."

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Auch im angrenzenden Haus blickt man ängstlich auf die Lage. Dort sorgt man sich vor allem um Kinder, die in dem Wohnblock leben. Darüber hinaus sei "die Straße [...] durch das Bordell nicht sicherer geworden", wie eine Bewohnerin gegenüber der LVZ sagte.

Aus diesem Grund haben sich die Anwohner an den Stadtbezirksrat gewandt. Gegenüber der Zeitung bezeichnete die Grünen-Stadträtin Kristina Wey dies als "richtig und wichtig". So bestehe die Möglichkeit, unangekündigte Kontrollen durchzuführen.

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Doch die Nonnenstraße gilt nicht als Sperrgebiet, weswegen laut Sächsischem Prostituiertengesetz der Betrieb eines Bordells dort rechtens ist. Die Stadt erteilte, nach einer Prüfung, auch die Erlaubnis für die Inbetriebnahme in dem Haus.

Wegen Wohnungsbordell: Anwohner schalten Anwälte ein

Auch die Hausverwaltung hat den Unmut der Hausbewohner mitbekommen und  juristische Schritte gegen den Bordellbetreiber eingeleitet. Laut den Mietverträgen sei eine gewerbliche Nutzung der Immobilie nämlich nicht erlaubt.

Gegenüber der LVZ betonte eine Bordellmitarbeiterin jedoch, dass dem Vermieter von vornherein gesagt wurde, dass man ein erotisches Gewerbe plane. Die Mietverträge seien deswegen entsprechend angepasst worden. Dies sieht die Hausverwaltung anders und geht nun juristisch gegen den Mieter vor - Mahnungen und Nutzungsunterlassung seien bereits zugestellt worden. Auch die Gegenseite habe inzwischen Anwälte eingeschaltet.