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Prozess Magdeburger Messerstecher war alkoholisiert

Prozessauftakt: Jessica K. wurde in einem Magdeburger Supermarkt niedergestochen. Ihr Ex-Freund muss sich am Landgericht verantworten.

Von Bernd Kaufholz 07.02.2019, 10:05

Magdeburg l Ein 37 Jahre alter Magdeburger muss sich vor der der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Magdeburg wegen versuchten Mordes verantworten. Ronny M. wird vorgeworfen, am 18. September 2018 in Magdeburg in einem Supermarkt am Olvenstedter Platz seine ehemalige Freundin niedergestochen zu haben. Die 23-Jährige überlebte nur aufgrund der Tatsache, dass sich eine Altenpflegerin im Edeka-Markt befand, die sofort einen Druckverband anlegte sowie einer Notoperation.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Angeklagte dafür rächen wollte, weil ihn Jessica K. verlassen hat. Die Anklage geht von den Mordmotiven Heimtücke und niedrigen Beweggrund aus. Die Tatsache, wahrscheinlich ein Messer, hatte er in seinem Pullover versteckt und das Opfer war auf den Angriff nicht vorbereitet.

Dem Gericht liegen Fotos vor, die Überwachungskameras des Edeka-Marktes aus drei Blickrichtungen aufgezeichnet haben. Darauf sind das Vortatgeschehen sowie die Tat selbst und das Geschehen nach der Messerattacke deutlich zu erkennen. Zum Beispiel, wie der Angeklagte ein Messer unter dem Pulover hervorzieht und aufklappt. Man sieht zudem, wie der Täter das Messer gegen den Hals des Opfers führt.

Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte bestritten, die Tat begangen zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit 19. September 2018 in Untersuchungshaft.

Beim Prozessauftakt verlas Strafverteidiger Horst Köhler eine Stellungnahme mit der Bemerkung, dass sich sein Mandant vorerst weiter nicht äußern werde. Der Angeklagte habe seit Jahren mit Alkoholismus zu kämpfen. Er könne sich erst wieder daran erinnern, dass er auf dem Dach seines Wohnhauses aufgewacht sei. Er sei in seine Wohnung gegangen und wenig später dort festgenommen worden.

Der Angeklagte finde "die Tat furchtbar und wünschte, dass sie niemals geschehen ist".

Dem psychiatrischen Gutachter hatte M. erwähnt, dass er schon morgens getrunken habe. Er habe einei halbe Flaschen Schnaps getrunken und 15 bis 20 Flaschen Bier. Nach einer Entziehung habe er ein Woche vor der Tat aufgrund der Trennung einen Rckfall gehabt. Die Rede war zudem von akuten Entzugssymptomen in der Untersuchungshaft und Delirium.