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Landgericht Dortmund Textildiscounter KiK wegen Fabrikbrands in Pakistan verklagt

14.03.2015, 01:23

Berlin/Frankfurt a.M. (epd) l Der Textildiscounter KiK soll wegen eines Fabrikbrandes in der pakistanischen Stadt Karachi vor ein deutsches Gericht. Vier Opfer der verheerenden Brandkatastrophe vom 11. September 2012 haben am Freitag beim Landgericht Dortmund Klage auf Schmerzensgeld eingereicht, wie die Menschenrechtsorganisationen medico international und ECCHR in Berlin mitteilten. Es ist die erste Zivilklage dieser Art in Deutschland.

Ein Erfolg wäre "ein Meilenstein auf dem Weg zu einem deutlich verschärften Haftungsrecht, das deutsche Unternehmen auch im Ausland auf Arbeitssicherheit und Anerkennung des Arbeitsrechts verpflichtet", betonte medico international. Die vier Kläger sind ein Überlebender und drei Angehörige von Opfern, darunter eine Witwe, die ihren Sohn verlor. Sie verlangen je 30000 Euro Schmerzensgeld. Die Fälle gelten als exemplarisch für alle Opfer. Bei der Brandkatastrophe in der Textilfabrik starben nach neuen Zahlen der Gewerkschaft "National Trade Union Federation Pakistan" 260 Menschen, 32 weitere wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Der Textildiscounter KiK mit Sitz im westfälischen Bönen gilt als Hauptauftraggeber der abgebrannten Fabrik Ali Enterprises. Das Unternehmen kaufte nach eigenen Angaben 70 Prozent der Produktion. Noch ist die Ursache der Brandkatastrophe nicht geklärt. Zahlreiche Arbeiter erstickten oder verbrannten aber, weil viele Fenster in der Fabrik vergittert und Notausgänge verschlossen waren.

Nach Ansicht von ECCHR und medico international sind transnationale Unternehmen auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich. "Das deutsche Unternehmen KiK hatte seine Produktion quasi vollständig ins Ausland ausgelagert. Mit der nun eingereichten Klage kehrt die Globalisierung nach Deutschland zurück", sagte der Anwalt der vier Kläger, Remo Klinger. Zugleich betonte er, der Prozess könne ein Novum in der deutschen Gerichtsbarkeit sein. Ein Urteil müsse auf Grundlage des pakistanischen Rechts gefällt werden.

Eine Zivilklage in Deutschland sei nur möglich, weil sich die Opferfamilien zu einem Verband zusammengeschlossen hätten. Zudem hätten sie auf weitere Verhandlungen mit KiK sowie auf die angebotene Entschädigung von jeweils rund 1000 Euro verzichtet.

KiK selbst stellte nach eigenen Angaben nach dem Brand eine Million US-Dollar zur Verfügung und erklärte sich zu weiteren Zahlungen bereit. Eine ursächliche Mitverantwortung für den Brand weist das Unternehmen jedoch zurück.