Bauen in Sachsen-Anhalt Vergabegesetz: Firmen begrüßen Einigung - Gewerkschaft warnt vor Lohn-Dumping
Sachsen-Anhalt will das Tariftreue- und Vergabegesetz lockern. Das kommt bei Unternehmen und Kommunen gut an. Der Deutsche Gewerkschaftsbund befürchtet Lohn-Dumping.

Magdeburg - Wirtschaft und Kommunen in Sachsen-Anhalt begrüßen die Lockerung des Vergabegesetzes, auf die sich das Regierungsbündnis aus CDU, SPD und FDP geeinigt hat. Es sei ein „richtiger Schritt zur richtigen Zeit“, meint Marco Langhof, Arbeitgeberpräsident von Sachsen-Anhalt. Peter Nitschke, Präsident des Baugewerbe-Verbands im Land, hofft, dass damit „das Geld schneller auf die Baustelle“ kommt. Die Verschlankung ist laut CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt auch Antwort auf das angekündigte Investitionsprogramm im Bund.
Die Koalition hat vor, die Schwellenwerte, ab denen das Tariftreue- und Vergabegesetz greift, zu lockern. Bis 2028 sollen die Regeln erst bei Bauaufträgen ab 5,5 Millionen Euro gelten und nicht ab 120.000 Euro. Bei Dienstleistungen steigt der Wert von 40.000 auf 220.000 Euro. Das Gesetz regelt, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich nur an Firmen vergeben werden, die Tariflohn zahlen.
Weniger Arbeit für Kommunen durch Lockerung des Vergabegesetzes
Kommunen hatten beklagt, dass sich durch den Verwaltungsaufwand weniger Firmen auf Aufträge bewerben. Die Änderung sei ein „positives Signal“, sagt Andreas Dittmann (SPD), Bürgermeister von Zerbst und Präsident des Städte- und Gemeindebunds Sachsen-Anhalt. Kommunen und Unternehmen hätten so weniger Arbeit.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, dass die neuen Schwellenwerte das Gesetz „bis zur Unkenntlichkeit“ aushöhlten. „Mit Tariftreue hat das nichts mehr zu tun“, teilt Landesleiterin Susanne Wiedemeyer mit. Die Aufweichung sorge dafür, dass Tarifverträge unterboten würden und die Haltelinie der gesetzliche Mindestlohn sei. „Das heißt konkret: Bauarbeiter dürfen bei Wind und Wetter für 12,82 Euro pro Stunde schuften“, meint Wiedemeyer.