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Volksverhetzung Revision gegen Freispruch

Gegen das Urteil zu dem "an die Wand stellen"-Spruch eines ehemaligen AfD-Funktionärs wurde am Landgericht Stendal Revision eingelegt.

22.12.2016, 15:16

Stendal (dpa) l Nach dem Freispruch eines früheren AfD-Funktionärs aus Salzwedel vom Vorwurf der Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft die nächste Instanz angerufen. Die Behörde legte gegen das Urteil des Landgerichts Stendal Revision ein, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Der 44 Jahre alte Angeklagte hatte im Internet dazu aufgerufen, politisch Andersdenkende "an die Wand zu stellen". Aus Sicht der Stendaler Richter erfüllte die Aussage nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, weil sie sich nicht gegen eine klar abgrenzbare Gruppe richtete.

Damit entschied das Landgericht anders als die erste Instanz: Das Amtsgericht Gardelegen hatte den Angeklagten noch schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht Naumburg mit dem Fall beschäftigen.