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Revision nach Totschlagsurteil Tod in der „Liebeszelle“ der JVA Burg: Verteidigerin ruft BGH an

Die Stendaler Strafverteidigerin Heidrun Ahlfeld geht von einem Sexunfall in einer Besucherzelle in der JVA Burg aus und wendet sich an den BGH.

Von Bernd Kaufholz Aktualisiert: 24.02.2026, 10:22
Der Angeklagte Stephan A. beim „Liebeszellenprozess“ vor der Schwurgerichtskammer am Stendaler Landgericht, rechts seine Verteidigerin Heidrun Ahlfeld.
Der Angeklagte Stephan A. beim „Liebeszellenprozess“ vor der Schwurgerichtskammer am Stendaler Landgericht, rechts seine Verteidigerin Heidrun Ahlfeld. Kaufholz

Stendal/Burg. - Im „Liebeszellen-Prozess“ hat die Verteidigerin des Angeklagten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Stephan A. war am 17. Februar von der Schwurgerichtskammer am Stendaler Landgericht wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.