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Sexualmord BGH urteilt im Mordfall Li am 6. September

Die Studentin Yangjie Li wurde vergewaltigt und ermordet. Hat das Urteil des Landgerichts Dessau gegen Xenia I. Bestand?

Von Bernd Kaufholz 29.08.2018, 14:20

Dessau l In Karlsruhe wurde am Donnerstag darüber verhandelt, ob das Urteil des Landgerichts Dessau gegen Xenia I. rechtens ist. Die Entscheidung soll am 6. September verkündet werden.

Die heute 22-Jährige war im August 2017 von der 2. Großen Jugendkammer wegen der Vergewaltigung und Ermordung der chinesischen Studentin Yangjie Li im Mai 2016 in Dessau verurteilt worden. Ihrem damaligen Partner Sebastian F. hatte das Gericht eine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen und auf die „besondere Schwere“ der Tat erkannt. Das bedeutet, dass F. frühestens nach 20 Jahren hinter Gitter den Antrag stellen kann, dass seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Als die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt vor einem Jahr das Urteil gegen Xenia I. ausgesprochen hatte, war ein vernehmbares Raunen im voll gefüllten Zuschauerbereich ertönt. Die Öffentlichkeit hatte damit ihren Unmut über das Strafmaß zum Ausdruck gebracht.

Die zweifache Mutter war lediglich wegen sexueller Nötigung im besonders schweren Fall – weil gemeinschaftlich begangen – zur fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Grundlage der Entscheidung war ein Gutachten, das der jungen Frau „Reifeverzögerung“ bescheinigt hatte. I. war als Heranwachsende mehrfach vom Stiefvater missbraucht worden.

Vom Mord-Vorwurf war sie freigesprochen worden. Das Gericht hatte ihr geglaubt, dass sie davon ausgegangen sei, Sebastian F. habe Li nach der Vergewaltigung „nach Hause geschickt“. An der sexuellen Nötigung des Opfers hatte sie allerdingd aktiv teilgenommen. „Als I. den Raum verlassen hatte, lebte Li noch und blutete nicht“, hatte Richterin Schmidt gesagt. Erst später in derselben Nacht habe ihr F. den Mord gestanden.

Mit dem Revisionsverfahren wollen sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Eltern des Opfers erreichen, dass auch Xenia I. ebenfalls wegen Mordes verurteilt wird.

Die Strafverteidiger der 22-Jährigen haben auch Revision beantragt. Sie sehen eine Jugendstrafe von drei Jahren als ausreichend an.

Sollte der BGH das Urteil bestätigen, das lediglich auf rechtliche Fehler überprüft wird, ist es rechtskräftig. Sebastian F. ist ebenfalls in Revision gegangen. Sein Antrag zielt auf eine mildere Strafe ab.

Der Kommentar "Neubewertung nötig" zum Thema.