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Gerichtsprozess Urteil nach Millionen-Bluff erwartet

Vom Handwerker bis zum Arzt - rund 200 Anleger aus ganz Deutschland sollen auf den Betrug eines vorbestraften Harzers reingefallen sein.

Von Matthias Fricke 25.01.2019, 00:01

Magdeburg l Der 55-jährige Henry K. aus Wernigerode wird am Donnerstag in Handschellen in den Gerichtssaal des Magdeburger Landgerichtes geführt. Gelassen nimmt er, wie auch in den vergangenen eineinhalb Jahren, neben seinem Anwalt Wolfgang Müller Platz. Zuvor hat er noch seine Lebensgefährtin umarmt. Sie ist in diesem Verfahren Mitangeklagte wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Geldwäsche.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem einschlägig vorbestraften Harzer gewerbsmäßigen Betrug und unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften vor. In ihrem Plädoyer forderte Staatsanwältin Ina Wagner-Gerbser bereits in der vergangenen Woche eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Insgesamt soll Henry K. bei seinen Geschäften eine Gesamtsumme von 1,9 Millionen Euro auf seine Konten eingenommen haben. 1,4 Millionen leitete er auf andere Konten weiter oder hob Bargeld für eigene Zwecke ab. Wie sich in der Beweisaufnahme herausstellte, sind wohl alle Gelder weg. Dennoch haben inzwischen 101 Betroffene einen sogenannten Adhäsionsantrag gestellt. Damit erheben sie innerhalb des Strafverfahrens zivilrechtliche Ansprüche.

Die 50-jährige Mitangeklagte, die nicht in Untersuchungshaft sitzt, soll hingegen für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, weil sie in mindestens 566 Fällen über einen Gesamtbetrag von einer halben Million Euro verfügte, obwohl sie von dem Betrug wusste. Das Geld soll auch in bar abgehoben worden sein.

Am Donnerstag waren nun die Verteidiger mit ihren Plädoyers an der Reihe. Sie fordern Freispruch, weil sie den Tatbestand des Betruges nicht erfüllt sehen und eine lückenlose Beweisführung monieren. Laut seinem Anwalt habe Henry K. kein einziges der „Vermittlungsgespräche“ selbst geführt. Er deutete auch an, dass die Betroffenen selbst schuld seien: „Bei 24 Prozent Zinsen im Jahr haben einige wohl Dollarzeichen in den Augen gehabt.“ Da müsse man mit einem unsicheren Geschäft rechnen. Es liege aber keine Täuschung vor.

Doch wie funktionierte die offenbar erträgliche Masche? Rund 200 Betroffene sollen auf sein Anlagemodell „Direktinvest Plus“ reingefallen sein. Seine damalige Wernigeröder Cashback GmbH habe eine angeblich „hundertprozentige Absicherung durch die Bank“ versprochen. Doch die gab es nie. Er hatte laut Anklage nicht einmal die nötige Erlaubnis derartige Bankgeschäfte in Form von Einlagegeschäften zu tätigen.

Die Mindesteinlage lag bei 5000 Euro. Das angeblich seriöse Geschäftsmodell sollte darin bestehen, kreditbedürftigen mittelständischen Unternehmen für eine Laufzeit von vier Wochen Kapital per Lastschrift zur Verfügung zu stellen. Angeblich. Für die Anleger klang offenbar alles recht plausibel. Zumal in der ersten Zeit im Jahr 2013 einige der Betroffenen auch noch die versprochenen Zinsen erhielten. Auf ein Jahr bezogen wären das 24 Prozent Zinsen gewesen – eine satte Geldanlage. Die Anklage geht davon aus, dass der Harzer jeweils aus den frischen Einlagen nach dem „Schneeballprinzip“ das Geld ausgezahlt hat. „Weil alles funktionierte, haben wir ein halbes Jahr später noch einmal eine etwas größere Summe nachgeschoben“, sagt ein Opfer. Doch im Mai 2014 war Schluss.

Das vorgeworfene Schneeballsystem von Henry K. fiel in sich zusammen, als er am 31. Mai 2014 durch Zielfahnder des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt vor einem Spielkasino im österreichischen Bregenz wegen eines ganz anderen Betrugsfalls festgenommen wurde.

Henry K. agierte vermutlich schon seit 2012 aus dem Ausland, unter anderem Zypern, weil die Staatsanwaltschaft Magdeburg nach ihm in anderer Betrugssache schon damals per Haftbefehl suchte.

Er hatte in den Jahren 2010 bis 2011 mindestens 32 Rentner im Harz um ihr Geld gebracht und sich so rund 80.000 Euro ergaunert. Dafür wurde er am 2. September 2015 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe ist bereits vollstreckt, jetzt befindet er sich in Untersuchungshaft.