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Gerichtsprozess Verfahren zum Rentnertod eingestellt

Eine Harzerin hat gestanden, einen 81-Jährigen getötet zu und dessen Rente weiter kassiert zu haben. In Magdeburg fiel nun das Urteil.

Von Bernd Kaufholz 29.08.2019, 10:32

Magdeburg l Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Magdeburg hat das Verfahren gegen eine 62 Jahre alte Angeklagte wegen Totschlags eingestellt. Allerdings wurde Angelika H. wegen fortgesetzten gewerbsmäßigen Betrugs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

H. hatte bereits zum Prozessauftakt eingeräumt, den 81-jährigen Walter E., den sie pflegte, in seinem Haus in Rieder (Harz) erst mit einem Messer in den Rücken gestochen und dann mit einem Beil erschlagen zu haben. Nach ein paar Tagen habe sie die Leiche in den Keller geschafft und dort einbetoniert. Sie hatte von 2004 bis 2015 rund 105.000 Euro Rente des Toten kassiert. Erst 2016 war das Skelett entdeckt worden.

Als Motiv für ihre Tat hatte H. angegeben, dass der Rentner am Tattag ihr gegenüber "übergriffig" geworden sei und ihr an den Oberschenkel gefasst habe.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Angeklagte in einer Notwehrlage war, als sie zuerst mit einem Messer zustach, dann  ein- bis zweimal mit einem Beil gegen den Kopf des Mannes schlug. Ein Schlag zerschmetterte den Schädel und war tödlich.

E., der seine minderjährigen Töchter jahrelang und massiv sexuell missbraucht hatte, habe sich am Tattag der Angeklagten ebenfalls mit eindeutigen sexuellen Absichten genähert und auf mehrfaches "Nein" und das Wegschlagen seiner Hand nicht reagiert, so der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg.
"Aufgrund der vorliegenden Notwehrsituation sei die Totschlagsanklage deshalb einzustellen."

Da die Angeklagte "ein, zwei Stunden" neben dem Sterbenden gesessen und keine Hilfe herbeigerufen habe, bliebe als Straftat "unterlassene Hilfeleistung. Doch dieser Vorwurf ist verjährt", sagte Sternberg.

Oberstaatsanwältin Eva Vogel hatte selbst Einstellung des Verfahrens bezüglich des angeklagten Totschlags beantragt. Auch sie war der Meinung, dass in Hinblick auf die Beweislage lediglich unterlassene Hilfeleistung bewiesen sei. Deshalb spiele die Frage, wann die Tat begangen wurde, keine entscheidende Rolle mehr.

Vogel ist aber aufgrund der Zeugenaussagen der Familie des Opfers davon überzeugt, dass die Tat nicht 1994/1995 begangen wurde, wie wie Angelika H. ausgesagt hatte, sondern nach dem 21. Mai 2001. Für die elfeinhalb Jahre, in denen die Angeklagt die Rente des Toten kassierte, hatte sie drei Jahre und neun Monate Haft beantragt.

Strafverteidiger Christoph Wolters hatte in seinem Schlussvortrag auf die Aussagen der Töchter des Opfers, die als Kinder und Jugendliche von Walter E. auf das Brutalste und über Jahre hinweg sexuell missbraucht worden waren, verwiesen.

Für Wolters war es deshalb klar, dass sich seine Mandantin gegen den 81-Jährigen, von dem sie annehmen musste, dass er sie am Tattag ebenfalls vergewaltigen wollte, nicht anders wehren konnte. Einen Tötungsvorsatz habe nicht vorgelegen.

Auch der Strafverteidiger beantragte, das Verfahren bezüglich der Tötung einzustellen. Aus seiner Sicht sei die tödliche Auseinandersetzung 1995 geschehen. Dafür führte er mehrere Indizien an.

Beim Betrug gebe es allerdings nichts zu beschönigen. Der Anwalt hatte eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, beantragt.