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Wahlskandal Stadtratswahl in Stendal doch gültig

Die Stadtratswahl von 2015 in Stendal muss nicht wiederholt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg.

17.10.2017, 13:52

Magdeburg l Die Stendaler Stadtratswahl vom Juni 2015 muss nicht wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg kippte damit einen Beschluss des Magdeburger Verwaltungsgerichtes vom April 2016. Dessen 9. Kammer hatte damals entschieden, dass die Nominierung der FDP-Kandidaten nicht in geheimer Wahl erfolgt sei und das Ergebnis der Wahl beeinflusst haben könnte. Der Stendaler Stadtrat hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die Wahl der FDP-Bewerber sei einmütig erfolgt und das Wahlgeheimnis gewahrt gewesen.

Der Vierte Senat des Oberverwaltungsgerichtes folgte jetzt dieser Argumentation. Die Richter verwarfen auch die beiden weiteren Punkte, die der ehemalige AfD-Stadtratskandidat Tom Klein moniert hatte. So sei der FDP-Spitzenkandidat und Ratsherr Marcus Faber trotz seines Arbeitsplatzes in Berlin und zeitweisen Übernachtungen bei seiner dort lebenden damaligen Lebensgefährtin in Stendal wählbar gewesen.

Auch die Zulassung von 17 FDP-Bewerbern sei rechtmäßig gewesen. Die Partei hatte 18 nominiert und nachträglich einen weiteren Kandidaten hinzugefügt. Diese Manipulation der Liste hatte das juristische Nachspiel erst ausgelöst.

Die Wahl im Juni 2015 war überhaupt erst nötig geworden, da der ehemalige Stendaler CDU-Stadtrat Holger Gebhardt bei der regulären Kommunalwahl im Mai 2014 mehrere hundert Stimmen gefälscht hatte.