1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. SPD klagt auf Schadenersatz

Wahlskandal Stendal SPD klagt auf Schadenersatz

Im Zuge der Stendaler Wahlaffäre verklagt Sachsen-Anhalts SPD den verurteilten Ex-CDU-Stadtrat auf Schadenersatz.

09.09.2018, 10:22

Stendal (dpa) l Die SPD in Sachsen-Anhalt will den in der Stendaler Wahlaffäre verurteilten Ex-CDU-Stadtrat Holger Gebhardt auf Schadenersatz verklagen. Das hat der Landesvorstand  in Magdeburg beschlossen, wie die Partei mitteilte. Dabei gehe es um die Kosten in Höhe von rund 3600 Euro, die der SPD durch die Wiederholungswahl und einen erneuten Wahlkampf in Stendal entstanden seien.

"Es geht nicht nur um das Geld, sondern um die demokratische Kultur im Land", erklärte SPD-Chef Burkhard Lischka. "Die anderen demokratischen Parteien können es nicht einfach hinnehmen, wenn sie durch kriminelle Wahlfälschung aus einer Partei heraus zu einer Wiederholungswahl und einem neuen Wahlkampf genötigt werden."

In Stendal war es bei der Kommunalwahl 2014 zu Manipulationen bei der Briefwahl gekommen. Ein Ex-CDU-Stadtrat gestand später vor Gericht, Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben. Er wurde im März 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Derzeit arbeitet ein Untersuchungsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt die Vorfälle auf und will auch beraten, wie die Briefwahl fälschungssicherer werden kann.

Der Wahlskandal von Stendal im Dossier.