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Nach Entscheidung des Bundesrats Warum Sachsen-Anhalts Justizministerin das Cannabis-Gesetz kritisch sieht

Trotz Kritik hat das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert. Damit kann es wie geplant zum 1. April in Kraft treten. Warum Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger das kritisch sieht.

Von Michael Bock 22.03.2024, 13:37
Franziska Weidinger (CDU), Justizministerin in Sachsen-Anhalt.
Franziska Weidinger (CDU), Justizministerin in Sachsen-Anhalt. Foto: dpa

Das Land Sachsen-Anhalt habe im Verlauf der Beratungen zum Cannabisgesetz zahlreiche Stellungnahmen und Änderungswünsche gegen dessen Inhalt geäußert, sagte Weidinger am Freitag.

„Das nunmehr von Bundestag und Bundesrat gefasste Gesetz räumt diese Bedenken nicht aus und wird insbesondere aus fachlicher Sicht weiterhin kritisch bewertet“, unterstrich die Ministerin. Auch für die Justizbehörden in Sachsen-Anhalt dürfte die Umsetzung des Gesetzes einen erheblichen Mehraufwand darstellen, fügte sie hinzu.

Es liefen bereits interne Gespräche zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben in der Justiz - unter anderem zum Prüfaufwand und notwendigen Personal.

„Grob geschätzt dürfte allein die Anzahl infrage kommender zurückliegender Verfahren in Sachsen-Anhalt im vierstelligen Bereich liegen“, betonte Weidinger. Der notwendige Zeit- und Personalaufwand zur Bearbeitung allein der vorgenannten Altfälle sei aktuell nicht valide zu benennen. „Die neuen Bestimmungen werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften erheblich fordern“, fügte sie hinzu.