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Behinderte: Mehr Optionen zur Selbstbestimmung und Teilhabe

Selbstbestimmter durchs Leben gehen - über die Wohnform entscheiden, über den Arbeitsplatz und die Freizeitgestaltung. Das soll das neue Bundesteilhabegesetz Menschen mit Behinderung ermöglichen. Jetzt geht es in Sachsen-Anhalt an die Umsetzung.

14.08.2019, 09:51

Magdeburg (dpa/sa) - Menschen mit Behinderungen sollen künftig die Hilfe erhalten, die sie für die Teilhabe an Arbeit, Bildung, Sport, Kultur und anderen Lebensbereichen auch wirklich brauchen. Für jeden der landesweit 27 000 Leistungsberechtigten werde es einen individuellen Plan und eine Vereinbarung geben, kündigte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Mittwoch in Magdeburg an.

Bisher kamen die Leistungen für Wohnen, Lebensunterhalt und die Eingliederungshilfe aus einer Hand. Künftig bekommen die Menschen das Geld für den Lebensunterhalt auf ein Konto, sie müssen einen eigenen Miet- oder Betreuungsvertrag abschließen. Bei den Hilfen zur Teilhabe werden sie nach ihren Wünschen und Bedürfnissen gefragt.

Geregelt sind die Details in einem am Mittwoch zwischen Land und Verbänden der Leistungserbringer geschlossenen Landesrahmenvertrag. Basis ist das Bundesteilhabegesetz. Ministerin Grimm-Benne sprach von einem Meilenstein. Man entspreche einer wichtigen Forderung der Betroffenen selbst nach gleichen Chancen. Für diesen Bereich gibt das Land laut dem Ministerium in diesem Jahr etwa 500 Millionen Euro aus.

Leistungsberechtigt sind laut dem Ministerium beispielsweise 9500 Menschen, die in Einrichtungen leben, und auch 11 000 Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ein Teil von ihnen hat professionelle oder ehrenamtliche Betreuer, die sich um die persönlichen Belange kümmern, bei anderen sind es die Eltern oder andere Angehörige.

Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Mitteldeutschland, Oberkirchenrat Christoph Stolte, betonte die Schlüsselstellung der Betreuer. Viele Leistungen müssten künftig einzeln beantragt werden. Die Betreuung werde komplexer, die Betroffenen müssten mitgenommen werden, die Umsetzung sei entscheidend. Das Ministerium kündigte an, alle Betreuer im Land würden geschult, alle Betroffenen seien angeschrieben und informiert worden. Geplant sei, die 200 Seiten umfassende Vereinbarung in einfache Sprache zu übersetzen und zu veröffentlichen.

Leistungsberechtigt sind Menschen, die wesentlich in der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind. Dazu kommt es nicht auf die Beeinträchtigung und das Defizit selbst an.

Infos Bundesteilhabegesetz

Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache