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Gericht: Stadtrat kann sich mit Schlossplatz befassen

14.10.2019, 16:11

Halle/Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Der Stadtrat von Dessau-Roßlau kann auf seiner Sitzung am Mittwoch über das weitere Vorgehen bei der Umgestaltung des Schlossplatzes beraten. Das Verwaltungsgericht Halle lehnte am Montag einen Eilantrag der Initiatoren des Bürgerentscheids "Rettet den Schlossplatz" ab, mit dem dies untersagt werden sollte. Das teilte das Gericht am Nachmittag mit.

Begründet worden war der Antrag beim Verwaltungsgericht damit, dass der Bürgerentscheid fehlerhaft durchgeführt worden sei. Damit kam er beim Verwaltungsgericht jedoch nicht durch. "Das Bürgerbegehren ist mit seiner Durchführung beendet. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit seiner Durchführung und des festgestellten Ergebnisse ist durch das Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen", so die Richter.

Anfang September war der Versuch gescheitert, durch einen Bürgerentscheid zu verhindern, dass der Schlossplatz in Dessau zur Errichtung eines Hotelkomplexes ohne Gestaltungsvorgaben verkauft wird. Das dafür erforderliche Quorum von 20 Prozent der Ja-Stimmen war um 432 Stimmen verfehlt worden.