1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Halle: Kritik wegen Demo von Rechtsextremen

Halle: Kritik wegen Demo von Rechtsextremen

Eine Woche nach seiner Verurteilung hat ein Rechtsextremist in Halle eine seiner Kundgebungen abgehalten - trotz einer Ausstellung im Gedenken an die Opfer des Anschlags vom 9. Oktober 2019. Der Mann beschäftigt auch weiter die Justiz.

22.09.2020, 17:04
Hendrik Schmidt
Hendrik Schmidt dpa-Zentralbild

Halle (dpa/sa) - Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) hat die Polizeiinspektion als Versammlungsbehörde scharf kritisiert, weil sie eine Kundgebung eines Rechtsextremen in einer Freiluftausstellung zum Gedenken an die Opfer des Halle-Attentats genehmigt hat. Diese ist Teil einer Ausstellung zum Thema "Unantastbar. Unsere Grundrechte" am Montagabend auf dem Marktplatz.

Die Schau unter freiem Himmel umfasst großformatige Bücher mit Artikeln aus dem Grundgesetz, ergänzt mit Gedanken von Menschen zum Attentat in Halle, wie Wiegand am Dienstag erklärte. Die Ausstellung sei der Auftakt einer Veranstaltungsreihe zum Gedenken an die Opfer des Anschlags vom 9. Oktober 2019 in Halle.

Nach Angaben von Wiegand war der Versammlungsort des Rechtsextremisten somit inmitten der Schau platziert. Dies sei mit der Stadt nicht abgesprochen worden. Die Kundgebung des Rechtsextremen stelle eine Verhöhnung der Opfer des Attentats vom 9. Oktober 2019 sowie inmitten der Demokratieausstellung gleichsam eine Verhöhnung des Grundgesetzes dar, sagte Wiegand.

Die Polizeiinspektion Halle äußerte sich zu der Kritik zunächst nicht. Im Verfassungsschutzbericht des Landes wird der Demonstrant als Rechtsextremist aufgeführt. In Halle hat er über Jahre im Voraus Kundgebungen angemeldet.

Das Amtsgericht hatte den Rechtsextremisten Sven Liebich am 14. September zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil vom 14. September (Aktenzeichen: 304 Ds424 Js14199/18) Berufung eingelegt, wie ein Sprecher der Anklagebehörde der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage sagte.

Liebich war wegen Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung und Beschimpfung angeklagt worden. Darunter waren die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) und der ehemalige SPD-Vorsitzende Martin Schulz. Liebich hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Künast war Nebenklägerin.

Bilder von der Ausstellung des Stadtmuseums auf dem Marktplatz

Demokratieausstellung

Videokonferenz/Statement des Oberbürgermeisters mit Kritik an Versammlungsbehörde