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Mehr Beschwerden über Pflegeeinrichtungen

Das Landesverwaltungsamt hat in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht auf mehr Beschwerden über Pflegeeinrichtungen hingewiesen. Auch auf einen Trend machte die Behörde aufmerksam.

14.11.2019, 13:54

Halle (dpa/sa) - Die Zahl der Beschwerden über Pflegeeinrichtungen ist vergangenes Jahr erneut gestiegen. 2017 waren es noch 137 Beschwerden, die beim Landesverwaltungsamt eingingen, im Folgejahr bereits 209, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Für 2019 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor, aber auch in diesem Jahr zeichne sich bereits eine Steigerung ab. "Die häufigsten Beschwerdepunkte waren Pflege- und Betreuungsqualität, personelle Anforderungen und Hygiene", sagte Thomas Pleye, Leiter des Landesverwaltungsamts. Grund für die Entwicklung sei eine erhöhte Sensibilität der Bevölkerung. 2008 lag die Zahl der Beschwerden noch bei 80.

Ein weiteres Problem vieler Einrichtungen sei mangelnde Fachkräfte. "Die Herausforderung ist jetzt das Personal", sagte Pleye. Zu wenige Pfleger seien bei manchen Einrichtungen auch der Grund gewesen, dass dort weniger Pflegeplätze angeboten werden durften. Im Tätigkeitsbericht 2018 der Heimaufsicht, der am Donnerstag im Landesverwaltungsamt vorgestellt wurde, heißt es, dass die Zahl der Pflegeplätze in stationären Einrichtungen von 31 033 (2017) auf 30 857 (2018) gesunken sei.

Damit sei derzeit jedoch der Bedarf in Sachsen-Anhalt gedeckt, sagte Jens Wiederhold, Referatsleiter der Heimaufsicht. Unterschiede gäbe es jedoch zwischen städtischen und ländlichen Gegenden. Auf dem Land sei es schwieriger eine Pflegeeinrichtung in der Nähe zu finden.

Zudem mache sich ein immer stärkerer Trend von betreuten Wohngruppen bemerkbar. "Daraus kann man erkennen, dass ältere Menschen ein erhebliches Interesse daran haben, möglichst selbstbestimmt zu leben", sagte Pleye. Für Einrichtungen sei derzeit auch eine Mindestbauverordnung im Gespräch, die voraussichtlich kommendes Jahr beschlossen werde. Derzeit stehe in dem Entwurf eine Einzelzimmerquote von 80 Prozent, ein Verbot von Drei- und Vier-Bett-Zimmern sowie Regelungen zu einem Verbrühschutz für Wasserhähne.

Ende Februar war ein 82-Jähriger in einem Pflegeheim verbrüht und lebensgefährlich verletzt worden. Er starb wenige Tage später. 2017 starb ebenfalls ein Mann, der deutlich zu heiß gebadet wurde. Eine Pflegerin wurde wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

Tätigkeitsbericht