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Selbstgebaute Waffen des Halle-Attentäters im Gerichtssaal

Wie konnte sich der Halle-Attentäter so schwer bewaffnen? Experten des BKA erklären vor Gericht, wie er die Teile beschafft und die Waffen gebaut hat - und bauen das gesamte Arsenal im Gerichtssaal auf.

25.08.2020, 16:07

Magdeburg (dpa/sa) - Beim Prozess um den rechtsextremen Anschlag von Halle hat das Gericht die Waffen des Attentäters in Augenschein genommen. Auf zwei großen Tischen breiteten Justizbeamte am Dienstag das Arsenal des Angeklagte im Gerichtssaal aus. Ein Waffengutachter des Bundeskriminalamtes (BKA) erklärte Aufbau und Funktionsweise der selbstgebauten Schusswaffen und erklärte auch, warum viele der Waffen während der Tat gestreikt hatten.

In der Debatte um mit Hilfe von 3D-Druckern selbstgebaute Waffen werde oft vergessen, dass diese Waffen nur selten funktionierten, betonte der Gutachter. Viele würden bei Nutzung sogar kaputt gehen, so auch eine Pistole des Angeklagten bei einem seiner Tests, sagte der BKA-Mann. Neben den Schusswaffen hatte der Attentäter auch Messer, Brand- und Sprengsätze dabei gehabt. Insgesamt sechs BKA-Beamte befragte das Gericht am Dienstag, darunter Experten für Brände und Explosionen.

Der Prozess gegen den Sachsen-Anhalter Stephan Balliet läuft seit dem 21. Juli vor dem Oberlandesgericht Naumburg. Die Verhandlung findet aus Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten. Dort feierten zu dem Zeitpunkt 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Nachdem er nicht in die Synagoge gelangt war, erschoss der Mann eine zufällig vorbeikommende 40 Jahre alte Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Dönerimbiss. Vor dem Dienstag war der Prozess für eine dreiwöchige Sommerpauseunterbrochen gewesen.

Für ihre Tests feuerten die BKA-Experten die beschlagnahmten Waffen ab und verglichen die Feuerkraft mit industriell gefertigten Waffen. Die beim Anschlag verwendeten Waffen seien alle potenziell tödlich gewesen, hieß es in dem Gutachten. Die potenzielle Wirkung der selbstgebauten Splittergranaten testete das BKA, indem es sie nachbaute. Die Granaten hätten im Umkreis von mehr als 150 Metern tödliche Verletzungen verursachen können, sagte der Gutachter.

Eine der Splittergranaten war auf dem Friedhof vor der Synagoge explodiert. Ein Splitter der Granate durchschlug auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Fenster und blieb in der Hauswand stecken. Als eher ungefährlich beurteilten die Experten die Molotowcocktails des Angeklagten: Die verwendete Flüssigkeit war laut BKA kaum entflammbar.

Zu Beginn des sechsten Prozesstages hatte es erstmals einen kleineren Zwischenfall mit Besuchern des Prozesses gegeben: Ein Anwalt der Nebenklage wies Richterin Ursula Mertens darauf hin, dass eine "bekannte Rechtsradikale" ohne Mundschutz im Besucherraum sitze. Die Frau zeigte ein Attest vor, das ihr Asthma bescheinigte. Darin wurde lediglich empfohlen, auf die Maske zu verzichten. Mertens ließ das nicht gelten, da die Frau ohne Anstrengung im Publikum sitze und bat sie, den Mundschutz aufzusetzen. Die Frau, bei der es sich laut dem Anwalt um eine prominente Aktivistin unter anderem von Pegida handeln soll, setzte daraufhin eine Maske auf, verließ den Gerichtssaal aber einige Minuten später.

Der Prozess ist für die Justiz in Sachsen-Anhalt eine besondere Herausforderung: Neben zwei Vertretern der Bundesanwaltschaft und den beiden Verteidigern des Angeklagten sind fünf Richter und 45 Nebenkläger an dem Verfahren beteiligt, die von 23 Anwälten vertreten werden. Unter anderem weil jeder dieser 23 Anwälte das Recht hat, jeden Zeugen zu befragen, hatten sich die Zeugenvernehmungen im bisherigen Verfahren teilweise länger hingezogen als erwartet.

Das Gericht beraumte in der Sommerpause daher sechs weitere Prozesstermine an und verschob das geplante Ende des Prozesses von Mitte Oktober auf Mitte November. Am für Mittwoch geplanten siebten Prozesstag sollte sich das Gericht dem sozialen Umfeld des Angeklagten widmen.