1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Urteil im Prozess zu Stendaler Wahlfälschung erwartet

Urteil im Prozess zu Stendaler Wahlfälschung erwartet

17.11.2020, 01:49
Stefan Puchner
Stefan Puchner dpa

Stendal (dpa/sa) - 49 000 Euro Schadenersatz fordert die Stadt Stendal von zwei ehemaligen CDU-Kreispolitikern für die Wiederholung der gefälschten Kommunalwahl von 2014. Heute verkündet das Landgericht Stendal sein Urteil in dem Prozess. Beklagt sind Ex-Stadtrat Holger Gebhardt und der frühere langjährige Vorsitzende der CDU Stendal, Wolfgang Kühnel, gegen den bereits ein Strafverfahren in der Sache eingestellt wurde.

Bei der Kommunalwahl 2014 war es zu massiven Fälschungen gekommen. Gebhardt war deshalb 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte zugegeben, Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben. Die Affäre hatte auch immer wieder in der Landespolitik für Aufregung gesorgt und zum Rücktritt des damaligen Landtagspräsidenten Hardy Peter Güssau geführt, der auch CDU-Stadtchef in Stendal ist. Auch Güssau hatte in dem Verfahren ausgesagt. Die Wahl des Stadtrates wurde nach Bekanntwerden der Manipulationen wiederholt.

Die Stadt fordert Schadenersatz für Ausgaben wie Wahlunterlagen und Briefumschläge sowie Entschädigungen für Wahlhelfer. Die Stadt wolle nicht, dass der Steuerzahler auf diesen Kosten sitzen bleibt, hatte zu Prozessbeginn ein Sprecher gesagt.