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Weniger beschleunigte Verfahren bei Staatsanwaltschaften

31.03.2018, 09:37

Naumburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr seltener auf beschleunigte Verfahren gesetzt. Die Zahl dieser Anträge sei von 480 im Jahr 2016 auf 381 zurückgegangen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mit. Das entspreche einem Minus von rund 20 Prozent. Davon unabhängig seien 48 sogenannte besonders beschleunigte Verfahren durchgeführt worden, bei denen die Täter in der Regel noch am Tag ihrer Tat oder am Folgetag dem Richter vorgeführt wurden. Ein Jahr zuvor habe es 45 solcher besonders beschleunigten Verfahren gegeben.

Beschleunigte Verfahren kommen vor allem bei geringfügigen Delikten mit klarer Beweislage infrage. Sie sollen helfen, den Verfahrensstau an den Gerichten abzubauen.