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Zollmitarbeiter sollten zu wenig Arbeitszeit aufschreiben

26.09.2017, 11:31

Magdeburg (dpa/sa) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Halle hat nach langwierigen Ermittlungen Arbeitszeitbetrügereien bei einer Umzugsspedition aufgedeckt. Inzwischen seien die Geschäftsführer des Unternehmens aus dem Saalekreis rechtskräftig wegen Leistungsbetrugs zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, teilte das Hauptzollamt Magdeburg am Dienstag mit. Zudem müssten sie jeweils 400 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

In den Jahren 2009 und 2010 hatten die Männer den Angaben zufolge ihre Mitarbeiter angewiesen, einzelne Tage oder Stunden bei der Arbeitszeiterfassung wegzulassen. Somit sollten laut Zoll Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, im konkreten Fall seien es mehr als 10 000 Euro gewesen. Zusätzlich hätten die Männer zu Unrecht fast 15 000 Euro Kurzarbeitergeld erhalten. Das Urteil des Landgerichts Halle ist laut dem Hauptzollamt seit Mitte Juli nach einer erfolglosen Revision beim Bundesgerichtshof rechtskräftig.

Pressemitteilung Hauptzollamt