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Bundesregierung verteidigt Hartz-IV-Sanktionen in Karlsruhe

15.01.2019, 17:12

Karlsruhe (dpa) - Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die Jobangebote ausschlagen oder Fördermaßnahmen ablehnen, vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. "Der Sozialstaat muss ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern", sagte der SPD-Politiker zum Verhandlungsauftakt in Karlsruhe. Dazu gehörten aus Sicht der Bundesregierung auch Leistungskürzungen. Das Sozialgericht in Gotha in Thüringen hält das für verfassungswidrig und hat ein Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften in Karlsruhe genauer zu betrachten.